Hallo,
meine Frau und ich hatten 2009 Kapitalerträge von 1913 €. Im Bescheid des FA wird wie folgt gerechnet: 1913 € abzüglich Sparerfreibetrag von 1602€ verbleiben 311 €. Von diesem Restbetrag wird nach § 32d Abs. 1 EStG eine Versteuerung in Höhe von 25 € vorgenommen.
Da die Abgeltungssteuer doch direkt von der Bank eingezogen und abgeführt wird verstehe ich diese Berechnung im Moment nicht. Hat jemand für mich eine Erklärung?
Danke im Voraus.
Heiko
meine Frau und ich hatten 2009 Kapitalerträge von 1913 €. Im Bescheid des FA wird wie folgt gerechnet: 1913 € abzüglich Sparerfreibetrag von 1602€ verbleiben 311 €. Von diesem Restbetrag wird nach § 32d Abs. 1 EStG eine Versteuerung in Höhe von 25 € vorgenommen.
Da die Abgeltungssteuer doch direkt von der Bank eingezogen und abgeführt wird verstehe ich diese Berechnung im Moment nicht. Hat jemand für mich eine Erklärung?
Danke im Voraus.
Heiko
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