Welche Anlange muss ich ausfuellen? N AUS und/oder AUS? Es geht nur um Lohneinkuenfte. Kann jemand weiterhelfen? Danke
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Zuzug von UK nach D durch neuen Job in D.
Einklappen
X
-
Du musst die Anlage WA-ESt beifügen, da kannst du deine Einkünfte in UK bis zum Zuzug erklären.
Mit ElsterFormular geht das für 2020 nicht mehr !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Dh Anlage N-AUS und AUS sind dann gar nicht erforderlich?
du abziehen, z. B. die Entfernungspauschale.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Oh gerade Deinen zweiten Kommentar gelesen, dass das fuer 2020 gar nicht geht.
Es geht aber natürlich mit der Webanwendung Mein ELSTER oder mit einem kommerziellen Steuerprogramm.
https://www.elster.de/eportal/startFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Die Anlage AUS ist nicht erforderlich.
Die Anlage WA-ESt betrifft den Zeitraum innerhalb des Kalenderjahres bis zum Zuzug nach Deutschland bzw. -bei Dir nicht relevant- nach einem Wegzug ins Ausland.
Die Anlage N-AUS betrifft den Zeitraum innerhalb des Kalenderjahres, in dem Du einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest und Teile des Arbeitslohns in Deutschland nicht steuerpflichtig sind in der Regel nach einem Doppelbesteuerungsabkommen. Das kann z.B. sein bei gleichzeitigem Wohnsitz in mehreren Ländern und gleichzeitiger Arbeit nicht nur in Deutschland oder bei Bezug von (nachträglichem) Arbeitslohn, der eigentlich auf Zeiträume vor dem Zuzug entfällt. Ob das bei Dir vorliegt und falls ja, was das konkret bedeutet, ist kein Elsterthema und sagt Dir Dein steuerlicher Berater Deines Vertrauens.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
Kommentar