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Zuzug von UK nach D durch neuen Job in D.

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    Zuzug von UK nach D durch neuen Job in D.

    Welche Anlange muss ich ausfuellen? N AUS und/oder AUS? Es geht nur um Lohneinkuenfte. Kann jemand weiterhelfen? Danke

    #2
    Du musst die Anlage WA-ESt beifügen, da kannst du deine Einkünfte in UK bis zum Zuzug erklären.

    Mit ElsterFormular geht das für 2020 nicht mehr !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24. Dh Anlage N-AUS und AUS sind dann gar nicht erforderlich?

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        #4
        Oh gerade Deinen zweiten Kommentar gelesen, dass das fuer 2020 gar nicht geht. Bin erst im Sommer 2020 umgezogen. Nun weiss ich auch nicht weiter. Trotzdem danke

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          #5
          Dh Anlage N-AUS und AUS sind dann gar nicht erforderlich?
          Nein, du musst nur darauf achten, dass du nur die Einkünfte und nicht den Bruttolohn erklärst. Werbungskosten nach deutschem Recht darfst

          du abziehen, z. B. die Entfernungspauschale.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Oh gerade Deinen zweiten Kommentar gelesen, dass das fuer 2020 gar nicht geht.
            Es geht nicht mehr mit ElsterFormular, da die Finanzverwaltung dieses Programm eingestellt hat.

            Es geht aber natürlich mit der Webanwendung Mein ELSTER oder mit einem kommerziellen Steuerprogramm.

            https://www.elster.de/eportal/start
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Oh Gott bin ich doof. Dieser Steuerkram ueberfordert mich total. Im Ausland war doch alles leichter ..was die Steuer angeht ;-)
              Nochmals vielen Dank!

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                #8
                Die Anlage AUS ist nicht erforderlich.

                Die Anlage WA-ESt betrifft den Zeitraum innerhalb des Kalenderjahres bis zum Zuzug nach Deutschland bzw. -bei Dir nicht relevant- nach einem Wegzug ins Ausland.

                Die Anlage N-AUS betrifft den Zeitraum innerhalb des Kalenderjahres, in dem Du einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest und Teile des Arbeitslohns in Deutschland nicht steuerpflichtig sind in der Regel nach einem Doppelbesteuerungsabkommen. Das kann z.B. sein bei gleichzeitigem Wohnsitz in mehreren Ländern und gleichzeitiger Arbeit nicht nur in Deutschland oder bei Bezug von (nachträglichem) Arbeitslohn, der eigentlich auf Zeiträume vor dem Zuzug entfällt. Ob das bei Dir vorliegt und falls ja, was das konkret bedeutet, ist kein Elsterthema und sagt Dir Dein steuerlicher Berater Deines Vertrauens.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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