Guten Tag,
lt. Sonderheft "Spezial Abgeltungssteuer" von Finanztest darf ein Anleger alte Spekulationsverluste bis 2013 mit Verkaufsgewinnen aus allen "privaten Veräußerungsgeschäften" verrechnen.
Warum verrechnet aber das Elster-Steuerberechnungsprogramm den Verlustvortrag nicht nur mit den Gewinnen, sondern mit den gesamten Einkünften, also inkl. des Arbeitslohnes und zieht erst anschließend Sonderausgaben und Unterhaltsleistungen ab, was u.U. sogar dazu führt, dass das zu versteuernde Einkommen negativ wird?
Gruß
Mendigo
lt. Sonderheft "Spezial Abgeltungssteuer" von Finanztest darf ein Anleger alte Spekulationsverluste bis 2013 mit Verkaufsgewinnen aus allen "privaten Veräußerungsgeschäften" verrechnen.
Warum verrechnet aber das Elster-Steuerberechnungsprogramm den Verlustvortrag nicht nur mit den Gewinnen, sondern mit den gesamten Einkünften, also inkl. des Arbeitslohnes und zieht erst anschließend Sonderausgaben und Unterhaltsleistungen ab, was u.U. sogar dazu führt, dass das zu versteuernde Einkommen negativ wird?
Gruß
Mendigo
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