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Verrechnung von Altverlusten

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    Verrechnung von Altverlusten

    Guten Tag,

    lt. Sonderheft "Spezial Abgeltungssteuer" von Finanztest darf ein Anleger alte Spekulationsverluste bis 2013 mit Verkaufsgewinnen aus allen "privaten Veräußerungsgeschäften" verrechnen.
    Warum verrechnet aber das Elster-Steuerberechnungsprogramm den Verlustvortrag nicht nur mit den Gewinnen, sondern mit den gesamten Einkünften, also inkl. des Arbeitslohnes und zieht erst anschließend Sonderausgaben und Unterhaltsleistungen ab, was u.U. sogar dazu führt, dass das zu versteuernde Einkommen negativ wird?

    Gruß
    Mendigo

    #2
    AW: Verrechnung von Altverlusten

    Hallo Mendigo,

    woher kennt Elster denn deinen festgestellten Verlustvortrag?

    Ich vermute, du hast ihn auf dem Zusatzformular "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" unter "Verlustvortrag" eingetragen. Dabei geht es aber um einen 'richtigen' Verlustvortrag (Gesamteinkommen im Minus). Für solche aus Kapitalanlagen gibt es keine Eingabemöglichkeit.

    Imho kann es aber trotzdem hilfsweise für die Berechnung genutzt werden, es ist jedoch darauf zu achten, dass der eingetragene Betrag kleiner oder gleich der KAP Zeile 8 ist.
    Das ganze allerdings ohne Gewähr (was die Elsterberechnung ohnehin ist), insbesondere im Zusammenhang mit Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc., welche dann vielleicht in einer falschen Reihenfolge berücksichtigt werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Verrechnung von Altverlusten

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Du hast Recht, ich hatte in dem Zusatzformular den gesamten verbleibenden Verlustvortrag aus dem letzten Bescheid eingetragen.
      Wenn ich allerdings - wie von dir vorgeschlagen - nur den gleichen Betrag eintrage, der auch in Zeile 8 steht, kann ich die Steuerberechnung nachvollziehen.


      MfG Mendigo

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