Hallo.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Ansetzung von Kontoführungsgebühren. Pauschal sind ja 16€ erlaubt, kann ich auch höhere Gebühren angeben, wenn diese auch belegbar sind? Mein Finanzamt meinte nein, laut mehreren Foren wird es anerkannt. Wurde auch bei meinen vorherigen Erklärungen akzeptiert, deswegen wunder ich mich über die Aussage der Kollegin vorhin, nachdem ich diesbezüglich eine Abänderung hatte. Danke im Voraus.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Ansetzung von Kontoführungsgebühren. Pauschal sind ja 16€ erlaubt, kann ich auch höhere Gebühren angeben, wenn diese auch belegbar sind? Mein Finanzamt meinte nein, laut mehreren Foren wird es anerkannt. Wurde auch bei meinen vorherigen Erklärungen akzeptiert, deswegen wunder ich mich über die Aussage der Kollegin vorhin, nachdem ich diesbezüglich eine Abänderung hatte. Danke im Voraus.
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