Liebes Forum!
Ich wohne seit 2019 in Österreich, habe aber teilweise noch in Deutschland als Werkstudent sowie über Gewerbeschein gearbeitet.
Seit Mai 2020 bin ich nun Angestellter in Österreich, habe aber Anfang 2020 noch Einkünfte über den Gewerbeschein erzielt. Zu dieser Konstellation hätte ich ein paar Fragen:
Da ich meine Einkünfte (egal ob selbstständig oder unselbstständig) zum größten Teil in Österreich erzielt habe, bin ich nach DBA dort voll steuerpflichtig, richtig?
Meine selbständigen Einkünfte aus 2020 habe ich in der Anlage G vermerkt, den Rest in der Anlage N-AUS. Bei Prüfung der Eingabe wird mir in Deutschland jedoch kein Grundfreibetrag mehr angerechnet und ich müsste Lohnsteuer nachzahlen, obwohl diese EInkünfte doch nach DBA in Österreich steuerpflichtig wären?
Über Antworten bin ich sehr dankbar!
Grüße
Ich wohne seit 2019 in Österreich, habe aber teilweise noch in Deutschland als Werkstudent sowie über Gewerbeschein gearbeitet.
Seit Mai 2020 bin ich nun Angestellter in Österreich, habe aber Anfang 2020 noch Einkünfte über den Gewerbeschein erzielt. Zu dieser Konstellation hätte ich ein paar Fragen:
Da ich meine Einkünfte (egal ob selbstständig oder unselbstständig) zum größten Teil in Österreich erzielt habe, bin ich nach DBA dort voll steuerpflichtig, richtig?
Meine selbständigen Einkünfte aus 2020 habe ich in der Anlage G vermerkt, den Rest in der Anlage N-AUS. Bei Prüfung der Eingabe wird mir in Deutschland jedoch kein Grundfreibetrag mehr angerechnet und ich müsste Lohnsteuer nachzahlen, obwohl diese EInkünfte doch nach DBA in Österreich steuerpflichtig wären?
Über Antworten bin ich sehr dankbar!
Grüße
Kommentar