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Versteuerung inländischer Einkünfte bei Steuerpflicht im Ausland

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    Versteuerung inländischer Einkünfte bei Steuerpflicht im Ausland

    Liebes Forum!

    Ich wohne seit 2019 in Österreich, habe aber teilweise noch in Deutschland als Werkstudent sowie über Gewerbeschein gearbeitet.

    Seit Mai 2020 bin ich nun Angestellter in Österreich, habe aber Anfang 2020 noch Einkünfte über den Gewerbeschein erzielt. Zu dieser Konstellation hätte ich ein paar Fragen:

    Da ich meine Einkünfte (egal ob selbstständig oder unselbstständig) zum größten Teil in Österreich erzielt habe, bin ich nach DBA dort voll steuerpflichtig, richtig?

    Meine selbständigen Einkünfte aus 2020 habe ich in der Anlage G vermerkt, den Rest in der Anlage N-AUS. Bei Prüfung der Eingabe wird mir in Deutschland jedoch kein Grundfreibetrag mehr angerechnet und ich müsste Lohnsteuer nachzahlen, obwohl diese EInkünfte doch nach DBA in Österreich steuerpflichtig wären?

    Über Antworten bin ich sehr dankbar!
    Grüße

    #2
    Das sind rein steuerliche Fragen, die nicht Thema dieses Forums sind und für die Du den steuerlichen Berater Deines Vertrauens kontaktieren solltest.

    Ganz allgemein gesagt bist Du in jedem Land voll steuerpflichtig, in dem Du im Jahr einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest. Konflikte regeln dann die Doppelbesteuerungsabkommen, entweder mit Steuerfreistellung und Progressionsvorbehalt oder mit voller Steuerpflicht und Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuer. Weitere Besonderheiten gibt es natürlich auch bei Umzug von Land X zu Y im Jahr. Und ob das österreichische Steuerrecht hier wirklich dem deutschen in allen Facetten ähnelt, weiß natürlich auch Niemand hier.

    Und mit Elsterformular kannst Du keine Einkommensteuererklärung für 2020 fertigen, das ist kein Feature mehr davon. 2019 geht aber.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Du bist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, weil du dort wohnst bzw. deinen dauernden Aufenthalt dort hast.

      Was den Rest deiner Fragen angeht, mag ich mich heute nicht mehr damit befassen. Einige davon haben mit der elektronischen Steuererklärung

      auch gar nichts zu tun. Welche Erklärung hast du denn für Deutschland ausgefüllt ? ESt 1 C beschränkte Steuerpflicht oder ESt 1 A?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Wenn du in 2020 keinen Wohnsitz in D mehr hattest, bist du hier nur noch beschränkt steuerpflichtig mit deinen Einkünften aus D. Deine Einkünfte aus Ö haben dann in der der deutschen Steuererklärung nichts verloren.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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