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Eintragungs Nachfragen zu SBG II und kurzzeitiger Anstellung

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    Eintragungs Nachfragen zu SBG II und kurzzeitiger Anstellung

    Hat sich erledigt
    Zuletzt geändert von ; 27.04.2021, 14:59.

    #2
    Hallo,

    auch wenn es dein 2.Beitrag ist.
    Hast du nicht gelesen:
    Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist, lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch.
    Du bist im falschen Unterforum.
    Nicht zu glauben
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Das hat doch nicht die Bohne mit Elster zu tun, sondern ist Sache des Finanzamts bzw. Deiner steuerlichen Beratung. Der Verweis auf die Elster-Hotline ist allerdings auch daneben ...

      Du reichst die Einkommensteuererklärung elektronisch -aber nicht mit Elsterformular, da das das Jahr 2020 nicht mehr implementiert hat-, mit den notwendigen Anlagen ein. Das ist u.a. der Hauptbogen, die Anlage N für Deine Festanstellung, die Anlage Vorsorgeaufwand und bei Freiberuflichkeit (WIRKLICH ? dann Anlage S, sonst Anlage G) sowie die Corona-Anlage. Darüber hinaus noch die Anlage EÜR (= eigenständige "Erklärung", auch wenn es "Anlage" heißt.

      Wenn es sich um Sozialhilfe oder Grundsicherung handelt, gar nicht, da steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt. Was ist es denn genau ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Picard777
        Danke für die Antwort.
        Ich entschuldige mich für das falsche Wählen des Forums und danke für den Hinweis.

        Kommentar

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