Picard777
Danke für die Antwort.
Ich entschuldige mich für das falsche Wählen des Forums und danke für den Hinweis.
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Eintragungs Nachfragen zu SBG II und kurzzeitiger Anstellung
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Ein Gast antwortete
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Das hat doch nicht die Bohne mit Elster zu tun, sondern ist Sache des Finanzamts bzw. Deiner steuerlichen Beratung. Der Verweis auf die Elster-Hotline ist allerdings auch daneben ...
Du reichst die Einkommensteuererklärung elektronisch -aber nicht mit Elsterformular, da das das Jahr 2020 nicht mehr implementiert hat-, mit den notwendigen Anlagen ein. Das ist u.a. der Hauptbogen, die Anlage N für Deine Festanstellung, die Anlage Vorsorgeaufwand und bei Freiberuflichkeit (WIRKLICH ? dann Anlage S, sonst Anlage G) sowie die Corona-Anlage. Darüber hinaus noch die Anlage EÜR (= eigenständige "Erklärung", auch wenn es "Anlage" heißt.
Wenn es sich um Sozialhilfe oder Grundsicherung handelt, gar nicht, da steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt. Was ist es denn genau ?
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Hallo,
auch wenn es dein 2.Beitrag ist.
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Eintragungs Nachfragen zu SBG II und kurzzeitiger Anstellung
Hat sich erledigtZuletzt geändert von Gast; 27.04.2021, 12:59.Stichworte: -
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