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Pflege

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    Pflege

    das Thema war schon oft aber ich habe nichts passendes für mich gefunden.
    Ich fahre schon jahrelang für meine Mutter einkaufen und putze ihr wöchentlich die Wohnung.
    Ist das auch absetzbar oder meine "Pflicht" als Tochter???
    Wenn es absetzbar sein sollte,wo wird es eingetragen???
    Ich bedanke mich für jede Antwort schon mal im voraus

    #2
    AW: Pflegeperson Aufwand

    Hallo BS aus W,

    ist Ihre Frau Mutter in eine Pflegestufe eingestuft?
    Das Gute vorweg:
    Die Einnahmen der Pflegeperson für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung sind gem. § 3 Nr. 36 EStG bis zur Höhe des dem Pflegebedürftigen nach § 37 SGB XI gewährten Pflegegeldes steuerfrei zu belassen, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen, - hier der Tochter, oder von anderen Personen erbracht werden, die damit eine sittliche Ver*Pflicht*ung im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen.
    In besonderen Fällen gilt:
    Wer eine hilflose Person (Ausweismerkzeichen H oder Pflegestufe III) pflegt, kann entweder die tatsächlichen Kosten oder einen Pauschbetrag von 924EUR (Pflege-Pauschbetrag) geltend machen. Der Pflege-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Voraussetzung ist, dass die Pflegekosten zwangsläufig entstehen, d. h. wenn sich die Pflegeperson der Pflege aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann (z. B. Pflege von Angehörigen). ( § 33b Abs. 6 EStG )
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Pflege

      vielen Dank
      Ja,meine Mutter hat Pflegestufe 1 und wird vom Pflegedienst versorgt.
      Waschen,baden und essen zubereiten.
      Ich mache eben die Einkäufe,ihr Wäsche und die Wohnung.

      Und wo trage ich das ein???????
      Sorry,mache es zum ersten mal

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        #4
        AW: Pflege

        bsausw bitte noch einmal das Posting von DC1961 GENAU lesen: Voraussetzung ist Pflegestufe III (!!!) oder Ausweismerkzeichen "H". Da ihre Mutter aber "nur" Pflegestufe "I" hat, reicht das NICHT aus, die Frage einer Eintragung stellt sich daher nicht mehr !

        Für alle anderen Mitleser: Es wäre im Mantelbogen Zeile 65 und 66 gewesen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Pflege

          auch wenn es nicht machbar ist
          möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken

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