AW: Pflege
auch wenn es nicht machbar ist
möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Pflege
Einklappen
X
-
AW: Pflege
bsausw bitte noch einmal das Posting von DC1961 GENAU lesen: Voraussetzung ist Pflegestufe III (!!!) oder Ausweismerkzeichen "H". Da ihre Mutter aber "nur" Pflegestufe "I" hat, reicht das NICHT aus, die Frage einer Eintragung stellt sich daher nicht mehr !
Für alle anderen Mitleser: Es wäre im Mantelbogen Zeile 65 und 66 gewesen.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Pflege
vielen Dank
Ja,meine Mutter hat Pflegestufe 1 und wird vom Pflegedienst versorgt.
Waschen,baden und essen zubereiten.
Ich mache eben die Einkäufe,ihr Wäsche und die Wohnung.
Und wo trage ich das ein???????
Sorry,mache es zum ersten mal
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Pflegeperson Aufwand
Hallo BS aus W,
ist Ihre Frau Mutter in eine Pflegestufe eingestuft?
Das Gute vorweg:
Die Einnahmen der Pflegeperson für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung sind gem. § 3 Nr. 36 EStG bis zur Höhe des dem Pflegebedürftigen nach § 37 SGB XI gewährten Pflegegeldes steuerfrei zu belassen, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen, - hier der Tochter, oder von anderen Personen erbracht werden, die damit eine sittliche Ver*Pflicht*ung im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen.
In besonderen Fällen gilt:
Wer eine hilflose Person (Ausweismerkzeichen H oder Pflegestufe III) pflegt, kann entweder die tatsächlichen Kosten oder einen Pauschbetrag von 924EUR (Pflege-Pauschbetrag) geltend machen. Der Pflege-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Voraussetzung ist, dass die Pflegekosten zwangsläufig entstehen, d. h. wenn sich die Pflegeperson der Pflege aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann (z. B. Pflege von Angehörigen). ( § 33b Abs. 6 EStG )
Einen Kommentar schreiben:
-
Pflege
das Thema war schon oft aber ich habe nichts passendes für mich gefunden.
Ich fahre schon jahrelang für meine Mutter einkaufen und putze ihr wöchentlich die Wohnung.
Ist das auch absetzbar oder meine "Pflicht" als Tochter???
Wenn es absetzbar sein sollte,wo wird es eingetragen???
Ich bedanke mich für jede Antwort schon mal im vorausStichworte: -
Einen Kommentar schreiben: