Noch eine Frage, die schonmal auftauchte, aber ohne zufriedenstellende Anworten:
Ich habe zwei selbstständige Tätigkeiten, 1.) als freiberufliche Tonmeisterin (dafür mache ich seit Jahren eine EÜR), 2.) als Dozentin an einer Hochschule, das ist ein Lehrauftrag, also ein Vertrag über die zu leistenden Stunden und die Bezahlung (nennt man das Honorarvertrag?).
Muss ich für die zweite Tätigkeit auch eine EÜR abgeben? Es ist ja eigentlich kein Unternehmen. Andererseits muss ich irgendwo natürlich auch die Ausgaben / Werbungskosten dafür angeben können.
Und wie kann ich überhaupt auf der Anlage S zwei Tätigkeiten unterbringen? Feld 5-6 scheint mir da nicht richtig - oder doch?
Schonmal danke für Hilfe
Nora
Ich habe zwei selbstständige Tätigkeiten, 1.) als freiberufliche Tonmeisterin (dafür mache ich seit Jahren eine EÜR), 2.) als Dozentin an einer Hochschule, das ist ein Lehrauftrag, also ein Vertrag über die zu leistenden Stunden und die Bezahlung (nennt man das Honorarvertrag?).
Muss ich für die zweite Tätigkeit auch eine EÜR abgeben? Es ist ja eigentlich kein Unternehmen. Andererseits muss ich irgendwo natürlich auch die Ausgaben / Werbungskosten dafür angeben können.
Und wie kann ich überhaupt auf der Anlage S zwei Tätigkeiten unterbringen? Feld 5-6 scheint mir da nicht richtig - oder doch?
Schonmal danke für Hilfe
Nora
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