Hallo,
ich habe im Jahr 2020 das erste mal Kinderkrankengeld erhalten, allerdings wurde es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen als Entgeldersatzleistung.
Ich habe aber von der Krankenkasse einen Bescheid erhalten, dass dies an das Finanzamt übermittelt wurde.
Muss ich das Kinderkrankengeld nun eintragen und wenn wo?
Viele Grüße Steffi
ich habe im Jahr 2020 das erste mal Kinderkrankengeld erhalten, allerdings wurde es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen als Entgeldersatzleistung.
Ich habe aber von der Krankenkasse einen Bescheid erhalten, dass dies an das Finanzamt übermittelt wurde.
Muss ich das Kinderkrankengeld nun eintragen und wenn wo?
Viele Grüße Steffi
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