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Kinderkrankengeld eintragen, wenn nicht im Lohnsteuerbescheid angegeben?

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    Kinderkrankengeld eintragen, wenn nicht im Lohnsteuerbescheid angegeben?

    Hallo,

    ich habe im Jahr 2020 das erste mal Kinderkrankengeld erhalten, allerdings wurde es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen als Entgeldersatzleistung.
    Ich habe aber von der Krankenkasse einen Bescheid erhalten, dass dies an das Finanzamt übermittelt wurde.

    Muss ich das Kinderkrankengeld nun eintragen und wenn wo?

    Viele Grüße Steffi

    #2
    ElsterFormular ist ein Auslaufmodell. Es stand letztmalig für die Steuererklärung 2019 zur Verfügung. Du wirst also auf Kaufsoftware umsteigen müssen, oder auf die Online-Anwendung der Finanzverwaltung namens Mein Elster.

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      #3
      Das Kinderkrankengeld musst du 2020 im Hauptvordruck in Zeile 43 eintragen. Bei Mein ELSTER findest du diese Zeile auf

      Seite 7 - Einkommensersatzleistungen. Bei Art der Leistung kannst du die Dropdown-Vorauswahl auch überschreiben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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