Es handelt sich um eine GbR.
In der Anlage Corona-Hilfe steht unter Information über steuerliche Pflichten, dass diese Anlage in der ESt--Erklärung oder Feststellungserklärung abzugeben ist.
In der Feststellungserklärung wurde die Anlage Corona-Hilfe ausgefüllt. Nun liegt der Feststellungsbescheid vor und wir möchten die ESt-Erklärung erstellen.
Ist in der ESt-Erklärung die Frage zu erhaltenen Corona-Hilfe mit "Nein" oder "Ja" zu beantworten und ist bei "Ja" bei jedem Gesellschafter die komplette Hilfe oder
nur die anteilige Hilfe einzutragen?
In der Anlage Corona-Hilfe steht unter Information über steuerliche Pflichten, dass diese Anlage in der ESt--Erklärung oder Feststellungserklärung abzugeben ist.
In der Feststellungserklärung wurde die Anlage Corona-Hilfe ausgefüllt. Nun liegt der Feststellungsbescheid vor und wir möchten die ESt-Erklärung erstellen.
Ist in der ESt-Erklärung die Frage zu erhaltenen Corona-Hilfe mit "Nein" oder "Ja" zu beantworten und ist bei "Ja" bei jedem Gesellschafter die komplette Hilfe oder
nur die anteilige Hilfe einzutragen?
Kommentar