Hallo liebe Steuerlinge,
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die folgende Frage beantworten würdet:
Kommt bei der Gewinnermittlung der Anlage FG der Gewinn der Anlage EÜR rein, oder muss hier der tatsächliche Gewinn rein, was wirklich in der Tasche bleibt.
Denn, wenn ich Afa habe, wird der Gewinn ja abgemildert (daher Gewinn von EÜR). Wenn ich aber Afa nicht berücksichtige, hab ich ja in Wirklichkeit weniger inder Tasche (daher tatsächlicher Gewinn).
Daher noch mal die Frage: welchen Gewinn muss man bei Anlage FG angeben ?
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworte.
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die folgende Frage beantworten würdet:
Kommt bei der Gewinnermittlung der Anlage FG der Gewinn der Anlage EÜR rein, oder muss hier der tatsächliche Gewinn rein, was wirklich in der Tasche bleibt.
Denn, wenn ich Afa habe, wird der Gewinn ja abgemildert (daher Gewinn von EÜR). Wenn ich aber Afa nicht berücksichtige, hab ich ja in Wirklichkeit weniger inder Tasche (daher tatsächlicher Gewinn).
Daher noch mal die Frage: welchen Gewinn muss man bei Anlage FG angeben ?
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworte.
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