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Anlage FG (gesonderte Feststellung) welcher Gewinn muss rein ?

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    Anlage FG (gesonderte Feststellung) welcher Gewinn muss rein ?

    Hallo liebe Steuerlinge,

    ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die folgende Frage beantworten würdet:

    Kommt bei der Gewinnermittlung der Anlage FG der Gewinn der Anlage EÜR rein, oder muss hier der tatsächliche Gewinn rein, was wirklich in der Tasche bleibt.

    Denn, wenn ich Afa habe, wird der Gewinn ja abgemildert (daher Gewinn von EÜR). Wenn ich aber Afa nicht berücksichtige, hab ich ja in Wirklichkeit weniger inder Tasche (daher tatsächlicher Gewinn).

    Daher noch mal die Frage: welchen Gewinn muss man bei Anlage FG angeben ?

    Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworte.

    #2
    Die Feststellungserklärung kannst Du nicht mit ElsterFormular machen. Auf der Downloadseite sind die Erklärungen aufgeführt, die Du damit erstellen kannst.
    https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular

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      #3
      Wenn die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt, also mit einer EÜR, dann ist das Ergebnis der EÜR der steuerpflichtige Gewinn.

      Natürlich muss die AfA dabei berücksichtigt werden, die im Übrigen den steuerpflichtigen Gewinn mindert, was dir doch auch klar ist.

      Was du unter tatsächlichem Gewinn verstehst, ist mir nicht klar und warum der ohne AfA niedriger sein soll, ebenfalls nicht.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt, also mit einer EÜR, dann ist das Ergebnis der EÜR der steuerpflichtige Gewinn.

        Natürlich muss die AfA dabei berücksichtigt werden, die im Übrigen den steuerpflichtigen Gewinn mindert, was dir doch auch klar ist.

        Was du unter tatsächlichem Gewinn verstehst, ist mir nicht klar und warum der ohne AfA niedriger sein soll, ebenfalls nicht.
        Hi, also, genau, ich bin Kleinstunternehmer, also im Nebengewerbe. Und ja, ich muss die Analge EÜR machen. Und das man mit Abschreibungen den Gewinn mindert, ist auch klar. Ich meinte jedoch den Gewinn in der Anlage FG. Das Finanzamt verlangt von mir die Analge EÜR, aber auch die Analge FG. Die Anlage FG muss ich machen, weil ich in einer anderen Stadt wohne. Also Einkommenssteuer zahle ich bei einem anderen Finanzamt. Dies ist der Grund für die Anlage FG.

        Bei Anlage FG wird auch der Gewinn abgefragt. Weiss nur nicht welchen Gewinn die wollen. Mit tatsächlichen Gewinn meine ich folgendes:

        Als Beispiel: eine Maschiene für 2000€ und 2 Jahren Abschreibung. Da ich ja lt. Beispiel im ersten Jahr nur 1000€ geltend machen kann, wird ja mein tatsächlicher Gewinn gemildert für die Analge EÜR. In Wirklichkeit jedoch, habe ich ja 2000€ bezahlt. <-- genau das ist mein PRoblem. Weiss eben nicht, was ich jetzt bei Anlage FG eintragen soll. Soll ich da den tatsächlichen Gewinn berücksichtigen, oder genau wie bei Anlage EÜR 1000€ weniger berechnen ? Bei Anlage EÜR ist das ja klar, nur 1000€ abschreiben. Aber bei Analge FG ? Hier mal der Hilfetext, was im Elster-Online-Formular beim Fragezeichen neben dem Feld drauf steht:

        Anzugeben sind die laufenden Einkünfte (Gewinn) vor Abzug ausländischer Steuern und vor Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens nach §§ 20, 21 Investmentsteuergesetz (InvStG).
        Einkünfte, die dem sogenannten Teileinkünfteverfahren unterliegen, sind in voller Höhe, das heißt zu 100 Prozent, anzusetzen.



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          #5
          Wenn Du eine Maschine für 2.000 Euro kaufst, dann geht man davon aus, dass die nicht im ersten Jahr ihren kompletten Wert verliert. Deshalb musst Du diese auf mehrere Jahre abschreiben. Sie mindert Deinen Gewinn also nicht in voller Höhe.

          Mit welcher Anwendung hast Du denn vor, die Feststellungserklärung zu erstellen? Mit ElsterFormular, wie gesagt, geht es ja nicht, Du bist hier immer noch im falschen Unterforum.

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            #6
            Du musst den Gewinn eintragen, den du über die EÜR ermittelt hast, so einfach ist das.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Du musst den Gewinn eintragen, den du über die EÜR ermittelt hast, so einfach ist das.
              Okay, also den Gewinn nehmen, was in EÜR ausgerechnet wird ? sehr sicher ?

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Wenn Du eine Maschine für 2.000 Euro kaufst, dann geht man davon aus, dass die nicht im ersten Jahr ihren kompletten Wert verliert. Deshalb musst Du diese auf mehrere Jahre abschreiben. Sie mindert Deinen Gewinn also nicht in voller Höhe.

                Mit welcher Anwendung hast Du denn vor, die Feststellungserklärung zu erstellen? Mit ElsterFormular, wie gesagt, geht es ja nicht, Du bist hier immer noch im falschen Unterforum.
                Genau, bei Anlage EÜR ist das auch so, dass man nicht in voller Höhe geltend machen, eben abschreibt. Aber meine Frage galt der Gewinnangabe in der Anlage FG.

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                  #9
                  Aber meine Frage galt der Gewinnangabe in der Anlage FG.
                  Ja natürlich gilt der Gewinn aus der EÜR auch für die Anlage FG, wie oft soll ich das jetzt noch schreiben ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ja natürlich gilt der Gewinn aus der EÜR auch für die Anlage FG, wie oft soll ich das jetzt noch schreiben ?
                    Okay, Danke noch mal.

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