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Kosten für Kfz-Ummeldung Umzugskosten?

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    Kosten für Kfz-Ummeldung Umzugskosten?

    Hallo,

    2009 bin ich berufsbedingt umgezogen und habe bei meinen Werbungskosten diverse Umzugskosten aufgeführt, u.a. Ummeldegebühren für meinen Pkw bei der Zulassungsstelle (45,80 €) sowie Kosten für neue Kfz-Kennzeichen (32 €).

    Im Festsetzungsbescheid von meinem Finanzamt wurden diese Kosten mit Verweis auf § 12 EStG ("Kosten für Ummeldung des Kfz sind Kosten der privaten Lebensführung") nicht anerkannt.

    In mehreren Büchern und Internetforen wird allerdings davon geschrieben, dass solche Kosten Umzugskosten sein können. Meine Frage: gibt es irgend welche Gerichtsurteile oder Kommentare, die mal eine konkrete Aussage dazu treffen? Welche? :-)

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en) :-)

    #2
    AW: Kosten für Kfz-Ummeldung Umzugskosten?

    als nichtselbständiger arbeitnehmer ist dein PKW immer erstmal dein privatvergnuegen.

    wenn du ihn berufsbedingt benötigst, kannst du kosten dafür über die pendlerpauschale km-bezogen geltend machen. da dies eben eine pauschale ist, sind in den 30 cent pro km bereits alle kosten anteilig enthalten, imho jedenfalls auch eine ggf. nötige ummeldung.

    wenn du keine pendler-pauschale geltend machst, wäre das gleichbedeutend damit, das du den PKW nicht berufsbedingt brauchst - somit sind saemtliche damit verbundenen kosten private lebensführung.

    so oder so wäre das ein abgrenzungsproblem, da du den PKW nie zu 100% beruflich nutzt dürften also die ummeldekosten auch nicht 100% als webungskosten gelten, selbst wenn der Anlass ein Umzug aus beruflichen Gründen ist.

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      #3
      AW: Kosten für Kfz-Ummeldung Umzugskosten?

      Zitat:
      Für sonstige Umzugskostenauslagen sieht das Bundesumzugskostengesetz (§ 10 BUKG) einen Pauschbetrag vor, der neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten (z. B. für Spedition, Fahrtkosten) zu gewähren ist. Dieser ist nach dem Familienstand gestaffelt und wird gemäß nachstehender Übersicht in unregelmäßigen Abständen den gestiegenen Kosten angepasst. Maßgebend ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Den Zuschlag gibt es für jede mit dem Umziehenden in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, wenn das Zusammenleben auch nach dem Umzug tatsächlich gegeben ist.

      Werte ab . . . . . . 1.1.2008 . . .1.1.2009 . . . .1.7.2009
      Verheiratete . . . . 1.171 EUR . . 1.204 EUR . . . 1.256 EUR
      Ledige . . . . . . . . . 585 EUR . . .602 EUR . . . . . 628 EUR
      Zuschlag f. Kind. . . 258 EUR . . . 265 EUR . . . . . 277 EUR
      Zitat Ende

      Damit dürfte das Problem geklärt sein.
      LG MAX v S.

      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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