Hallo,
2009 bin ich berufsbedingt umgezogen und habe bei meinen Werbungskosten diverse Umzugskosten aufgeführt, u.a. Ummeldegebühren für meinen Pkw bei der Zulassungsstelle (45,80 €) sowie Kosten für neue Kfz-Kennzeichen (32 €).
Im Festsetzungsbescheid von meinem Finanzamt wurden diese Kosten mit Verweis auf § 12 EStG ("Kosten für Ummeldung des Kfz sind Kosten der privaten Lebensführung") nicht anerkannt.
In mehreren Büchern und Internetforen wird allerdings davon geschrieben, dass solche Kosten Umzugskosten sein können. Meine Frage: gibt es irgend welche Gerichtsurteile oder Kommentare, die mal eine konkrete Aussage dazu treffen? Welche? :-)
Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en) :-)
2009 bin ich berufsbedingt umgezogen und habe bei meinen Werbungskosten diverse Umzugskosten aufgeführt, u.a. Ummeldegebühren für meinen Pkw bei der Zulassungsstelle (45,80 €) sowie Kosten für neue Kfz-Kennzeichen (32 €).
Im Festsetzungsbescheid von meinem Finanzamt wurden diese Kosten mit Verweis auf § 12 EStG ("Kosten für Ummeldung des Kfz sind Kosten der privaten Lebensführung") nicht anerkannt.
In mehreren Büchern und Internetforen wird allerdings davon geschrieben, dass solche Kosten Umzugskosten sein können. Meine Frage: gibt es irgend welche Gerichtsurteile oder Kommentare, die mal eine konkrete Aussage dazu treffen? Welche? :-)
Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en) :-)
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