Hallo,
ich mache zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung für Rentner (rückwirkend ab 2017) und habe Fragen zu o.g. Thema.
Auf Grund der Höhe der Renten und des zu versteuernden Einkommens, wird eine Einkommenssteuer mit 0 € ermittelt.
Diese Familie hatte auch Handwerkerrechnungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, aber es erfolgt keine Erstattung der 20 %.
Ist das so korrekt?
Bekommt man die 20% Erstattung nur, wenn man auch Steuern zahlt?
Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Erstattung von Seiten des Finanzamtes gibt, auch wenn keine Steuern gezahlt werden.
Als Verlustvortrag kann man es ja auch nicht ansetzen, oder?
Folgendes habe ich eingetragen:
Hauptvordruck Zeilen 72 und Zeile 73
Anlage R Zeilen 5, 6, 7
Vorsorgeaufwand Zeile 11 - ja, Zeilen 17, 19, 20, 50
Muss ich bei Rentnern die Handwerkerrechnungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen in andere Zeilen eingeben?
Reichen die Angaben in Anlage R?
Danke schonmal im Voraus für Eure Unterstützung
MfG
720825
ich mache zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung für Rentner (rückwirkend ab 2017) und habe Fragen zu o.g. Thema.
Auf Grund der Höhe der Renten und des zu versteuernden Einkommens, wird eine Einkommenssteuer mit 0 € ermittelt.
Diese Familie hatte auch Handwerkerrechnungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, aber es erfolgt keine Erstattung der 20 %.
Ist das so korrekt?
Bekommt man die 20% Erstattung nur, wenn man auch Steuern zahlt?
Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Erstattung von Seiten des Finanzamtes gibt, auch wenn keine Steuern gezahlt werden.
Als Verlustvortrag kann man es ja auch nicht ansetzen, oder?
Folgendes habe ich eingetragen:
Hauptvordruck Zeilen 72 und Zeile 73
Anlage R Zeilen 5, 6, 7
Vorsorgeaufwand Zeile 11 - ja, Zeilen 17, 19, 20, 50
Muss ich bei Rentnern die Handwerkerrechnungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen in andere Zeilen eingeben?
Reichen die Angaben in Anlage R?
Danke schonmal im Voraus für Eure Unterstützung
MfG
720825
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