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Esterkl. für Rentner und Ansatz von Handwerker- sowie haushaltsnahen Dienstleistungen

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    Esterkl. für Rentner und Ansatz von Handwerker- sowie haushaltsnahen Dienstleistungen

    Hallo,

    ich mache zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung für Rentner (rückwirkend ab 2017) und habe Fragen zu o.g. Thema.
    Auf Grund der Höhe der Renten und des zu versteuernden Einkommens, wird eine Einkommenssteuer mit 0 € ermittelt.

    Diese Familie hatte auch Handwerkerrechnungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, aber es erfolgt keine Erstattung der 20 %.

    Ist das so korrekt?
    Bekommt man die 20% Erstattung nur, wenn man auch Steuern zahlt?
    Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Erstattung von Seiten des Finanzamtes gibt, auch wenn keine Steuern gezahlt werden.
    Als Verlustvortrag kann man es ja auch nicht ansetzen, oder?

    Folgendes habe ich eingetragen:

    Hauptvordruck Zeilen 72 und Zeile 73
    Anlage R Zeilen 5, 6, 7
    Vorsorgeaufwand Zeile 11 - ja, Zeilen 17, 19, 20, 50

    Muss ich bei Rentnern die Handwerkerrechnungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen in andere Zeilen eingeben?
    Reichen die Angaben in Anlage R?

    Danke schonmal im Voraus für Eure Unterstützung

    MfG
    720825

    #2
    Bekommt man die 20% Erstattung nur, wenn man auch Steuern zahlt?
    So ist das ! Man bekommt maximal die vor Anwendung von § 35a EStG ermittelte tarifliche Einkommensteuer erstattet.

    Als Verlustvortrag kann man es ja auch nicht ansetzen, oder?
    Auch das ist richtig !

    Für 2017 sollten die verwendeten Zeilen und Anlagen passen, die Rentenart musste man noch ankreuzen. Ab 2019 gibt es größere Änderungen

    bei den Formularen. Ich würde auch mal prüfen, ob sich die Einträge in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand überhaupt auswirken, wobei das

    bei Rentnern im Jahr 2017 allerdings möglich erscheint.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, wäre auch zu schön gewesen.

      Kommentar


        #4
        Wieso wird dann überhaupt eine Steuerklärung abgegeben? Die Aufforderungen des FA sind eigentlich präzise und filtern die Fälle raus, bei denen eine Steuer entsteht.

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          #5
          Wieso wird dann überhaupt eine Steuerklärung abgegeben?
          Der TE schreibt doch selbst:

          Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Erstattung von Seiten des Finanzamtes gibt, auch wenn keine Steuern gezahlt werden.
          Vielleicht hat er ja deshalb eingereicht ? Ich muss bei zwei Angehörigen auch Erklärungen einreichen, bei denen immer 0,00 Steuern herauskommen.

          Die Erklärungspflicht nach § 56 EStDV knüpft bekanntlich an den Gesamtbetrag der Einkünfte an, nicht an das zvE.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der TE schreibt doch selbst:



            Vielleicht hat er ja deshalb eingereicht ? Ich muss bei zwei Angehörigen auch Erklärungen einreichen, bei denen immer 0,00 Steuern herauskommen.

            Die Erklärungspflicht nach § 56 EStDV knüpft bekanntlich an den Gesamtbetrag der Einkünfte an, nicht an das zvE.
            Hallo,

            bei Erläuterung des Sachverhalts (zvE = 0) verzichtet mein FA bis auf Weiteres auf die Erklärung
            Ergo kann ich das Müssen nicht nachvollziehen
            Gruß FIGUL

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              #7
              ... verzichtet mein FA bis auf Weiteres auf die Erklärung
              Dein Finanzamt mag das ja so machen, das machen aber nicht alle Finanzämter so. Außerdem komme ich in meinen Fällen

              ziemlich nah an die Grenze heran. Wenn die Renten wieder steigen, was heuer nicht der Fall ist, muss ich irgendwann haushaltsnahe

              Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen oder agB erklären, um bei 0,00 zu bleiben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Da das so gesetzlich nicht geregelt ist, ist das eine Einzelfallfrage, wie der Bearbeiter das einschätzt. Wenn die Steuer nur knapp 0 € ist und die nächste Megarentenanpassung droht, wird die Antwort eher "Abgabepflicht" lauten als bei Steuer 0 € wegen 20.000 € Pflegeheimkosten. Aber wir kommen vom Thema ab.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  ... lauten als bei Steuer 0 € wegen 20.000 € Pflegeheimkosten
                  Die könnte ich in einem meiner Fälle ab 2021 auch erklären. Das ist aber beim ersten Mal doch mit einem gewissen Erfassungsaufwand verbunden,

                  also erspare ich mir das, solange auch so 0,00 € Steuern berechnet werden. Die Erklärungen sind ja mit Datenübernahme und Bescheinigungsabruf

                  in 10 Minuten erstellt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo an alle, die ihr Feedback hier abgegeben haben.

                    Wie Charlie24 richtig zitiert hat, bin ich davon ausgegangen, dass es eine Erstattung von Seiten des Finanzamtes gibt, auch wenn keine Steuern gezahlt werden.
                    Ich hatte es mal so erklärt bekommen, daß das Finanzamt 20% erstattet, damit die Bürger Firmen beauftragen Reparatur- oder Renovierungsarbeiten u.ä. auszuführen, diese die 19% Umsatzsteuer mit abführen und die Bürger als Anreiz bis zu einem Höchstbetrag 20% der Lohnanteile + Anfahrt ansetzen können.
                    Da die Rentner auch die Umsatzsteuer in der Rechnung mit bezahlt haben, bin ich davon ausgegangenm, daß es eine Erstattung gibt.

                    Dem ist jetzt nicht so und ich habe etwas dazugelernt, vielen Dank.

                    Ich hatte am Samstag die Jahre 2017 - 2019 in das Elsterformular eingegeben und es dauerte keine 2 Stunden, da ich nach der ersten Erfassung ja einen Großteil hochkopieren konnte. Es wurde keine Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt versandt.

                    Nun habe ich eine Vorlage für 2020 und kann dann die HHD ansetzen, da es wohl nun so ausschaut, daß ohne HHD Steuer gezahlt werden müssen (lt. Rentner), mal schauen.

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                      #11
                      Verwende mal besser folgende Formulierung: Die Steuer wird um 20 % ermäßigt, ins Negative kann es aber nicht gehen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Hallo,

                        um noch ein paar Kleinigkeiten aufzuklären:
                        damit die Bürger Firmen beauftragen Reparatur- oder Renovierungsarbeiten u.ä.
                        Der Anreiz, Handwerker zu beauftragen anstatt es selbst zu machen (oder gar nicht) war nicht die Intention. Vielmehr ging es darum, Schwarzarbeit zu verhindern (die den Staat nicht nur die 19% kostet).

                        Da die Rentner auch die Umsatzsteuer in der Rechnung mit bezahlt haben,
                        ... und von gezahlter Umsatzsteuer ist es auch nicht abhängig.
                        Rechnungen von Handwerkern die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (=keine Mehrwertsteuer) kann man ebenso absetzen.

                        Entscheidend ist vor allem: Keine Barzahlung.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Verwende mal besser folgende Formulierung: Die Steuer wird um 20 % ermäßigt, ins Negative kann es aber nicht gehen.
                          Hallo,

                          die Formulierung ist aber auch falsch.
                          Die Steuer wird um einen 20%- Anteil der Lohnkosten, Dienstleistungen gekürzt.
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar

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