Hallo,
ich mache zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung für Rentner und habe mir dafür die Bescheide der Esterkl. der Vorjahre mitgeben lassen.
Nun ist mir aufgefallen, dass der steuerfreie Teil für ein und dieselbe Person nicht immer gleich ist.
Kann dies sein.
Dabei handelt es sich um eigene Rente von der DRV und um Witwenrente.
Ich dachte immer, dass der steuerfreie Teil der Rente im ersten Jahr festgelegt wird (bis 2005 - 50% steuerpflichtig, 2020 z.B. 80% steuerpflichtig usw.) und sich dieser nicht mehr ändert. Jede Rentenerhöhung wäre nach meiner Denkweise steuerpflichtig.
Bin ich da falsch in meiner Denke?
Vielleicht kann mich eine oder einer erhellen.
Vielen Dank.
MfG
720825
ich mache zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung für Rentner und habe mir dafür die Bescheide der Esterkl. der Vorjahre mitgeben lassen.
Nun ist mir aufgefallen, dass der steuerfreie Teil für ein und dieselbe Person nicht immer gleich ist.
Kann dies sein.
Dabei handelt es sich um eigene Rente von der DRV und um Witwenrente.
Ich dachte immer, dass der steuerfreie Teil der Rente im ersten Jahr festgelegt wird (bis 2005 - 50% steuerpflichtig, 2020 z.B. 80% steuerpflichtig usw.) und sich dieser nicht mehr ändert. Jede Rentenerhöhung wäre nach meiner Denkweise steuerpflichtig.
Bin ich da falsch in meiner Denke?
Vielleicht kann mich eine oder einer erhellen.
Vielen Dank.
MfG
720825
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