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Esterkl. für Rentner jedes Jahr ein anderer steuerfreier Teil?

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    Esterkl. für Rentner jedes Jahr ein anderer steuerfreier Teil?

    Hallo,

    ich mache zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung für Rentner und habe mir dafür die Bescheide der Esterkl. der Vorjahre mitgeben lassen.
    Nun ist mir aufgefallen, dass der steuerfreie Teil für ein und dieselbe Person nicht immer gleich ist.
    Kann dies sein.
    Dabei handelt es sich um eigene Rente von der DRV und um Witwenrente.

    Ich dachte immer, dass der steuerfreie Teil der Rente im ersten Jahr festgelegt wird (bis 2005 - 50% steuerpflichtig, 2020 z.B. 80% steuerpflichtig usw.) und sich dieser nicht mehr ändert. Jede Rentenerhöhung wäre nach meiner Denkweise steuerpflichtig.

    Bin ich da falsch in meiner Denke?
    Vielleicht kann mich eine oder einer erhellen.

    Vielen Dank.

    MfG
    720825

    #2
    Jede Rentenerhöhung wäre nach meiner Denkweise steuerpflichtig.
    Das ist grundsätzlich richtig und wird über den sog. Rentenanpassungsbetrag gesteuert. Allerdings hat es wegen der Mütterrentenreformen

    in den Jahren 2014 und 2019 bei Renten mit Kindererziehungszeiten eine Neuberechnung des steuerfreien Rentenanteils gegeben.

    Wenn es sich um solche Renten handelt, unterscheidet sich der steuerfreie Rentenanteil des Jahres 2018 von 2019.

    ElsterFormular gibt es für 2020 nicht mehr !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      Ja, da es meine Mutter ist, sollte es damit zusammenhängen.

      Der steuerfreie Teil unterscheidet sich in 2018, 2019 und 2020. In den Jahren ist nicht eine Zahl identisch. Von 2018 zu 2019 ist der steuerfreie Anteil mehr geworden von 2019 zu 2020 sind es 42 € weniger?

      Bei der Witwenrente ist von 2018 zu 2019 der Betrag weniger geworden und für 2020 der selbe Betrag wie in 2019.

      Ich habe ja nur Bedenken, dass ich was falsch eingebe oder in die falsche Zeile.

      Das kann also alles korrekt sein?

      Das ich das ganze ab 2020 online machen muss weiß ich, das war nur das Beispiel für 2020.

      Kommentar


        #4
        Bei der Witwenrente ist von 2018 zu 2019 der Betrag weniger geworden
        Es könnte sein dass der Rentenanpassungsbetrag falsch ermittelt wurde. Für Rentner sollte man unbedingt den Bescheinigungsabruf für

        Mein ELSTER einrichten oder zumindest die Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

        Rentner müssen nicht zwingend elektronisch übermitteln, bei der Webanwendung Mein ELSTER kann man aber zwangsläufig nur online arbeiten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Bei der Witwenrente ändern sich auf Grund der Anrechnung der anderen Einkünfte auch gerne mal die Werte von einem Jahr zum anderen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            Hallo,

            aha, wieder was dazugelernt.
            Vielen Dank.

            Kommentar

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