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Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber eintragen

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    Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber eintragen

    Guten Morgen,

    meine Freundin hat Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse erhalten. Ich weiß nicht, ob ich in der Steuererklärung unter Einkommensersatzleistungen nur das Geld von der Krankenkasse eintragen soll, oder die Summe von beiden.

    Vielen Dank im Voraus

    Inaki


    #2
    Der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld gehört in die Anlage N, Zeile 28, das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse jedoch in den Hauptvordruck.

    deshalb ist jede Leistung einzeln einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn Sie "nur" Deine Freundin und nicht auch Deine Verlobte ist und Du kein Angehöriger der steuerberatenden Berufe bist, sollte sie sich selbst um ihre Steuererklärung kümmern, denn Dir ist das nach dem Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld gehört in die Anlage N, Zeile 28, das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse jedoch in den Hauptvordruck.

        deshalb ist jede Leistung einzeln einzutragen.
        Hallo,

        Der Beitrag wurde in EF erstellt.
        Es ist kein Jahr angegeben, deshalb sind deine Angaben nicht unbedingt zutreffend.
        Sie beziehen sich auf -Mein Elster-
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Sie beziehen sich auf -Mein Elster-
          Auch 2019 war das die Zeile 28 der Anlage N und beim Hauptvordruck habe ich bewusst keine Zeilennummer angegeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld gehört in die Anlage N, Zeile 28, das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse jedoch in den Hauptvordruck.

            deshalb ist jede Leistung einzeln einzutragen.
            Vielen Dank für die Info, das war mir bekannt. Zum Glück ist meine Verlobte und die Mutter meiner Tochter.

            Viele Gruße
            Inaki

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld gehört in die Anlage N, Zeile 28, das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse jedoch in den Hauptvordruck.

              deshalb ist jede Leistung einzeln einzutragen.
              Vielen dank für die Antwort

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Auch 2019 war das die Zeile 28 der Anlage N und beim Hauptvordruck habe ich bewusst keine Zeilennummer angegeben.
                Hallo,

                in Zeile 28 Anlage N hast du gar nicht die Möglichkeit etwas in EF einzutragen.
                Die Eintragung erfolgt unter Punkt 15 Anlage N.
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  in Zeile 28 Anlage N hast du gar nicht die Möglichkeit etwas in EF einzutragen.
                  Ja und ? Habe ich etwas von eintragen geschrieben ?

                  Der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld gehört in die Anlage N, Zeile 28,...
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ja und ? Habe ich etwas von eintragen geschrieben ?
                    Hallo,

                    hoffnungslos.
                    Und wie kommt der in EF dahin?
                    Erleuchte mich
                    Gruß FIGUL

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