Liebe Community,
es wäre sehr hilfreich und freundlich, wenn mir jemand auf meine folgenden Fragen jeweils eine Antwort geben könnte.
Meine Situation ist die folgende:
Zur Zeit bin ich in der Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei und möchte diese gerne mit Möbelstücken und Geräten einrichten.
Heute, am 27.09.2021, habe ich den Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer über MeinElster gestellt.
Als Datum der Aufnahme meiner Tätigkeiten als Rechtsanwalt habe ich den 18.10.2021 angegeben.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung habe ich noch nicht vorgenommen.
Meine Frage lautet nun, ob ich bereits jetzt, d.h. noch vor Erhalt einer USt-ID und noch vor einer Voranmeldung und noch vor dem 18.10.2021 getrost die notwendigen Möbel und Geräte erwerben kann, ohne eines späteren Vorsteuerabzugs verlustig zu gehen? Soll ich lieber zumindest solange warten, bis mir die USt-ID vergeben wurde? Kann ich im September noch eine Voranmedung für eben den September vornehmen oder ist es zu spät?
Entschuldigt bitte all die Unwissenheit, als Rechtsanwalt sollte ich mich eigentlich besser auskennen.
Beste Grüße,
Uwe
es wäre sehr hilfreich und freundlich, wenn mir jemand auf meine folgenden Fragen jeweils eine Antwort geben könnte.
Meine Situation ist die folgende:
Zur Zeit bin ich in der Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei und möchte diese gerne mit Möbelstücken und Geräten einrichten.
Heute, am 27.09.2021, habe ich den Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer über MeinElster gestellt.
Als Datum der Aufnahme meiner Tätigkeiten als Rechtsanwalt habe ich den 18.10.2021 angegeben.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung habe ich noch nicht vorgenommen.
Meine Frage lautet nun, ob ich bereits jetzt, d.h. noch vor Erhalt einer USt-ID und noch vor einer Voranmeldung und noch vor dem 18.10.2021 getrost die notwendigen Möbel und Geräte erwerben kann, ohne eines späteren Vorsteuerabzugs verlustig zu gehen? Soll ich lieber zumindest solange warten, bis mir die USt-ID vergeben wurde? Kann ich im September noch eine Voranmedung für eben den September vornehmen oder ist es zu spät?
Entschuldigt bitte all die Unwissenheit, als Rechtsanwalt sollte ich mich eigentlich besser auskennen.
Beste Grüße,
Uwe
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