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Gewinnermittlung zweier freiberuflicher Tätigkeiten

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    Gewinnermittlung zweier freiberuflicher Tätigkeiten

    Hallo,
    ich habe eine Frage, die meine Gewinnermittlung betrifft.
    Meine erste freischaffende Arbeit ist die einer bildenden Künstlerin, die zweite die einer Texterin. Beide Tätigkeiten laufen unter der Künstlersozialkasse, wobei ich dort nur eine der Tätigkeiten angegeben habe (sollte ich vermutlich ändern, hüstel).
    In meinem Universum läuft das so: Mit dem Texten verdiene ich mein Brot und die Investition in meine künstlerische Arbeit. Dieses Jahr ist es das erste Mal, dass ich in einen Bereich komme, der steuerlich relevant ist – ich vermute bis zum Ende des Jahres mit dem Texten Einnahmen(!) von guten 10.000€. Mit der Kunst verdiene ich, wie sich das gehört, so gut wie nix. Aber ich investiere. Ausstellungen und meine Ausbildung legitimieren mich m.E., dieses Feld weiterhin als meinen Hauptberuf zu betrachten. Wie auch immer.
    Bislang habe ich alle Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst. Gewinn Kunst und Text minus Ausgaben, easy. Bislang hatte sich niemand beschwert. Kann ich das weiter so machen, oder geht sich das nicht aus? Ich kann mir vorstellen, dass das auch von Fall zu Fall und Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich bewertet wird. Hier in Berlin sind die Beamten vermutlich häufig mit Rumdrucksern wie mir beschäftigt und drücken hier und da ein Auge zu. Mir geht's nur darum, dass ich an dieser Stelle nichts falsch mache, was gegen grundlegende Rechte verstößt.
    Bitte macht mir keine Angst, ich hab genügend davon, wie man sich an meinen vermuteten Gewinnen und der bekannten Wohnsituation in Berlin vorstellen kann. Ahoi und lieben Dank für'S Mitdenken.

    #2
    AW: Gewinnermittlung zweier freiberuflicher Tätigkeiten

    Zitat von Annipanini Beitrag anzeigen
    ....
    Bislang habe ich alle Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst. Gewinn Kunst und Text minus Ausgaben, easy. Bislang hatte sich niemand beschwert....
    Hallo Annipanini,

    der kürzeste und sicherste Weg ist -> frag doch deinen Bearbeiter beim Finanzamt, ob eine EÜR ausreicht ? Denn mit -bislang hatte sich niemand beschwert- kannst du ja nur dein Finanzamt meinen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Gewinnermittlung zweier freiberuflicher Tätigkeiten

      Die Tätigkeit als Fotograf stellt eine eigenständige Tätigkeit neben dem IT-Berater dar. Es sind unabhänguig voneinander zwei getrennte Unternehmen für die getrennte Gewinnermittlungen erforderlich sind. Sofern sich bei der Tätigkeit Fotograf keine Änderung zu den Einkünften ergeben ist dieses weiterhin aufgrund der Liebhaberei steuerlich nicht ansetzbar. Die Einkünfte aus dem neuen Unternehmen sind allerding sehr wohl ansetzbar und erklärungspflichtig.

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        #4
        AW: Gewinnermittlung zweier freiberuflicher Tätigkeiten

        Zitat von clarc9595 Beitrag anzeigen
        Die Tätigkeit als Fotograf stellt eine eigenständige Tätigkeit neben dem IT-Berater dar. Es sind unabhänguig voneinander zwei getrennte Unternehmen für die getrennte Gewinnermittlungen erforderlich sind. Sofern sich bei der Tätigkeit Fotograf keine Änderung zu den Einkünften ergeben ist dieses weiterhin aufgrund der Liebhaberei steuerlich nicht ansetzbar. Die Einkünfte aus dem neuen Unternehmen sind allerding sehr wohl ansetzbar und erklärungspflichtig.
        Hallo clarc9595,

        was willst du dem TE damit sagen ?
        Sie ist weder Fotograf noch IT-Berater.

        Tschüß

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          #5
          AW: Gewinnermittlung zweier freiberuflicher Tätigkeiten

          Auch wenn der Beitrag von "clarc9595" in den Einzelheiten nicht passt, inhaltlich ist er richtig.

          Die Tätigkeit als bildende Künstlerin und als (Werbe?)Texterin sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten welche ggf. auch in unterschiedliche Einkunftsarten fallen.
          Demzufolge sind auch die Betriebseinnahmen und -Ausgaben getrennt aufzuzeichnen und zwei EÜRs einzureichen.

          Auf Dauer könnte dann das FA auch zu dem Schluss kommen, dass bei der Tätigkeit als Künstlerin keine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und die hierbei entstandenen Verluste nicht mehr berücksichtigen (Liebhaberei). Dadurch würden sich die Gewinne im Bereich der Arbeit als Texterin steuerlich noch höher auswirken als bislang.


          @holzgoe
          Womöglich hat sich das FA bislang nur nicht beschwert, da es dort niemand wusste. Bei gewerblichen Einkünften fällt eine zweite Tätigkeit schneller auf, da hierfür ja die Gewerbeanmeldungen durch die Gemeinde übermittelt werden. Bei einer freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit muss der Stpfl. schon selber dem FA mitteilen, dass hier zwei verschiedene Tätigkeiten ausgeübt werden. Nur an der Gewinnermittlung sieht man das eher nicht. Höchstens wenn sich mal die Betriebsprüfung die Belege ansieht und dabei merkt, dass das angeschaffte Material nicht zu der angegebenen Tätigkeit passt (z.B. Marmorblock bei Texterin)
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.11.2019, 12:35.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Hallo die Damen und Herren. Ich denke, der Beitrag von Beamtenschweiß ist mir der hilreichste. Danke fürs aufmerksame Lesen und Erkennen der Einzelheiten. Unter diesen Umständen werde ich mich wohl tatsächlich mal mit dem FA auseinandersetzen. Horrorvorstellung. Naja.

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