Hallo,
ich habe folgende Situation:
Danke schonmal und viele Grüße
1stone
ich habe folgende Situation:
- Ich habe bei meiner Bank Verluste gemacht, allerdings den Antrag auf Verlustbescheinigung versäumt zu beantragen, was mir zu spät eingefallen war. Der Verlust ist also im Verlusttopf der Bank aktuell.
- Andererseits handle ich bei TradeRepublic ebenfalls mit Aktien, wo ich automatisch eine Verlustbescheinigung erhalten habe. Allerdings habe ich hier auch keinen Sparer-Pauschbetrag angegeben und daher bisher auch 0 Euro hiervon genutzt.
- Da ich gerne wenigstens den Sparer-Pauschbetrag nutzen wollen würde, würde ich das gerne in der Steuererklärung in der Anlage KAP geltend machen, dort die entsprechenden Kapitalerträge in TradeRepublic aufführen. Allerdings frage ich mich inwiefern ich hier noch den Verlust meiner Bank angeben muss, da dieser automatisch von der Bank ins nächste Jahr übertragen wird. Kann ich hier einfach 0€ Verluste angeben in der KAP, da ich hier nur auf meine Kapitalerträge von TradeRepublic eingehe und für die nächste Steuererklärung 2021 eine Verlustbescheinigung bei meiner Bank beantragen, um es ab kommendem Jahr mit in die Steuererklärung aufzunehmen ohne das mein Verlusttopf mir verloren geht?
Danke schonmal und viele Grüße
1stone
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