ch hatte mir auch die Frage gestellt, an welcher Stelle der Jahres-ESt.Erklärung die rechnerisch ermittelte Einkommensteuer auf den Eigenverbrauch eingetragen werden soll. Ich hatte zwar Zeile 39 vermutet, war mir aber nicht sicher.
wird nirgendwo in der Steuererklärung erfasst. Deinen Eigenverbrauch musst in der Gewinnermittlung (EÜR) in Zeile 20 erklären, für die Ermittlung sind
unterschiedliche Verfahren zugelassen. Einzelheiten musst du selbst nachlesen: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf
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