Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berechn. Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr 3 Buchstabe a Satz 4 Estg -> KV-Beiträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berechn. Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr 3 Buchstabe a Satz 4 Estg -> KV-Beiträge

    Hallo, in meinem Bescheid 2019 steht:

    Summe der Krankenversicherungsbeiträge = 5.509€
    Ab Kürzung nach § 10 Abs. 1 Nr 3 Buchstabe a Satz 4 Estg = 191€

    4% von 5509 sind aber 220,36.

    Wie kommen die 191€ zustande?


    Danke

    #2
    Hallo,

    die 4% Kürzungsbeitrag werden nur von deinem Anteil zur KV berechnet
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Erstattung?

      Kommentar


        #4
        Wie bist du denn krankenversichert ? Freiwillig in der GKV oder bist du in der PKV versichert ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke für die Rückmeldung. Hier etwas mehr Info!

          Vorweg ich bin bei der Techniker Krankenkasse also gesetzlich!

          Es geht um den Kürzungsbetrag der Krankenversicherung nach § 10 Abs, 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EstG. Steht im Bescheid 2019 bei mir auf Seite 3 --> " Gesamtbetrag der Einkünfte " ab " beschränkt abziehbare Sonderausgaben"!

          Dort steht unter anderem:

          Beiträge zur Krankenversicherung:

          Ehemann 4.154
          Ehefrau 1.355
          -------------
          Summe 5.509

          Wenn man nur meine Krankenversicherung, wie oben angenommen wird, dann sind 4% aus 4.154€ = 166€.

          Im Bescheid steht aber 191€

          Wird da im Hintergrund der Berechnung vielleicht noch etwas anderes berücksichtigt? Hatte immer einen Steuerberater, mache jetzt selber und will nur Bescheid verstehen und da ist dies noch der einzige Punkt. Habe auch den Sachbearbeiter von meiner Steuerakte im Finanzamt angerufen und der konnte mir leider auch nicht sagen, wie dieser Wert zustande kommt.

          Ich hoffe mit diesen Informationen könnt Ihr mehr anfangen.

          Kommentar


            #6
            Wird da im Hintergrund der Berechnung vielleicht noch etwas anderes berücksichtigt?
            Wenn bei deiner Frau die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung zusammen die 1.900,00 € nur geringfügig überschreiten,

            wird bei ihr auf 1.900,00 € gekürzt, aber nicht weiter. Ich habe das jetzt nicht im Detail nachgerechnet, aber das dürfte die Erklärung sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Meine Frau:

              Pflegeversicherung 271
              Krankenversicherung 1.355
              Arbeitslosenversicherung 221,37
              ---- -------------------
              1.847,37 --> also Unterschreitung der 1900€


              Ich:

              Pflegeversicherung 827
              Krankenversicherung 4.154
              Arbeitslosenversicherung 611,32

              Hilft dies?

              Danke

              Kommentar


                #8
                Hilft dies?
                Das erklärt jetzt die 25,00 € Differenz (191-166) nicht wirklich, im Moment bin ich da etwas überfragt.

                Wenn ich Zeit habe, werde ich den Fall mal nachstellen und mit den Werten ein wenig spielen, vielleicht komme ich dann darauf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Danke,

                  mir geht es nicht um den geringen Unterschied, ich würde es nur gerne verstehen!

                  Kommentar


                    #10
                    mir geht es nicht um den geringen Unterschied, ich würde es nur gerne verstehen!
                    Ich auch, das ist aber schwieriger als ich mir das gedacht habe. Ich habe den Fall mal in ElsterFormular 2019 nachgestellt.

                    Das Ergebnis hat mich etwas überrascht:

                    KV_PV_2019.JPG
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich auch, das ist aber schwieriger als ich mir das gedacht habe. Ich habe den Fall mal in ElsterFormular 2019 nachgestellt.

                      Das Ergebnis hat mich etwas überrascht:

                      KV_PV_2019.JPG
                      Hallo,

                      da wurde der Kürzungsbeitrag nur auf die Ehefrau angewendet.
                      Mehr als komisch
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        Mit Elsterformular 2019 zeigt die Berechnung einen Kürzungsbetrag von korrekt 220.- an
                        Version 21.5
                        Gruß FIGUL

                        Kommentar


                          #13
                          da wurde der Kürzungsbeitrag nur auf die Ehefrau angewendet.
                          Mehr als komisch
                          Das habe ich inzwischen auch bemerkt. Mir würde es logisch erscheinen, wenn von dem Kürzungsbetrag des Ehemanns in Höhe von 166 €

                          die 52 € abgezogen würden, die bei der Ehefrau noch Luft bis zu 1.900 € sind und dann um 114 € gekürzt würde. Logisch deshalb, weil es

                          bei einer Zusammenveranlagung keine Rolle spielt, wer die weiteren Vorsorgeaufwendungen tatsächlich erbracht hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Mit Elsterformular 2019 zeigt die Berechnung einen Kürzungsbetrag von korrekt 220.- an - Version 21.5
                            Das kann nicht sein. Hast du alle Werte für beide Ehegatten wirklich getrennt erfasst ? Ich verwende doch ebenfalls die aktuelle Version 21.5.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,
                              Charlie24

                              Hast du meinen Beitrag # 12 gelesen
                              Warum kommt bei dir so ein Ergebnis raus?
                              Hast du die aktuelle Version 21.5?
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X