Ich bin wieder Umgezogen. Meine Adresse ist nicht mehr die vom letzten Jahr wie kann ich das bei der Entfernungspauschale bemerken oder vermerken
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Keine Ankündigung bisher.
Umzug
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AW: Umzug
Das passt in die Zeile, in der die Adresse der Tätigkeitsstätte eingetragen wird, Da schreibt man einfach dahinter: von A-Stadt ausFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Umzug
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas passt in die Zeile, in der die Adresse der Tätigkeitsstätte eingetragen wird, Da schreibt man einfach dahinter: von A-Stadt aus
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AW: Umzug
Zitat von DirkKaiser Beitrag anzeigenWie lange muss ein Umzug mindestens dauern, um Informationen mit einem festen Tarif anzeigen zu können?
was meinst du genau mit deiner Frage ?
Tschüß
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AW: Umzug
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo DirkKaiser,
was meinst du genau mit deiner Frage ?
Tschüß
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AW: Umzug
Gar nicht. Die Entfernungspauschale ist abhängig von der Kilometerzahl und von den Anzahl der tatsächlichen Tage, also z.B.:
- Von A nach Z 34 km 180 Tage
- Von B nach Z 15 km 40 TageSchönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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