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Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

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    Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

    Gruess Gott zusammen.

    Ich habe einen Bescheid 2018 erhalten in dem der Unterhalt an meinen Sohn (ueber 25 Jahre, auswaerts, BAfoeG 2000 € im Jahr 2018, davon 50% als Darlehen) um die 1000 € Zuschuss des BAfoeG gekuerzt worden ist.
    1. Meine Nachfrage beim Sachbearbeiter im FA ergab: Beim BAfoeG-Zuschuss gibt es keinen Freibetrag von 624 €; der BAfoeG-Zuschuss wird voll abgezogen von meinem Unterhalt.

    2. Meine Nachfrage im FA (Servicestelle) ergab: Auch beim BAfoeG werden der Freibetrag (624) und eine Kostenpauschale (180) abgezogen.

    3. Wegen dieser Diskrepanz habe ich in ElsterFormular die Berechnung des Bescheides nachvollzogen. Ergebnis: Freibetrag 624 € wird nicht abgezogen, die Kostenpauschale 180 € wird abgezogen.
    Die Differenz zum Bescheid ist nur im Betrag des Unterhalts vorhanden und zwar genau in Hoehe von 180 €.

    Aus dem Hilfe-Text in ElsterFormular in der Anlage Unterhalt lese ich folgendes heraus:
    a) Der Freibetrag von 624 € ist nur fuer Einkuenfte und Bezuege, nicht aber fuer Leistungen aus BAfoeG. Habe ich das richtig verstanden?

    Hier der entsprechende Textausschnitt aus ElsterFormular: Auf den Hoechstbetrag derUnterhaltsleistungen werden die eigenen Einkuenfte und Bezuege der unterstuetztenPerson im Unterhaltszeitraum angerechnet, jedoch nur, soweit sie den anrechnungsfreien Betrag von 624 Euro jaehrlich uebersteigen.
    Ausserdem vermindert sich der Hoechstbetrag stets um Ausbildungshilfen aus oeffentlichen Mitteln oder von Foerderungseinrichtungen, die hierfuer oeffentlicheMittel erhalten.

    Aus dem Hilfe-Text in ElsterFormular in der Anlage Unterhalt lese ich auch noch heraus:
    b) Die Kostenpauschale von 180 € ist immer abziehbar (also fuer Einkuenfte und Bezuege und auch BAfoeG). Ist das richtig?

    Hier der entsprechende Textausschnitt aus ElsterFormular:
    Zu den anrechenbaren Bezuegen gehoeren ausserdem alle Einnahmen, die fuer den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind (z. B. Arbeitslosengeld,Elterngeld, Wohngeld und Sozialgeld).
    Von den anrechenbaren Bezuegen werden die damit zusammenhängendenAufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €.


    Ich nehme aufgrund der Elster-Berechnung an, dass ElsterFormular richtig rechnet und die Gesetzeslage richtig wiedergibt. Kann ich mich darauf verlassen?

    Der Hilfetext in ElsterFormular ist fuer mich als Nicht-Steuerfachmann erheblich leichter zu verstehen, als z. B. der Text in §33 EStG.
    Das ist auch der Anknuepfungspunkt an ElsterFormular, denn meine Frage ist ja letztendlich eine Steuerfrage. Aber so leicht laesst sich das nun mal nicht trennen.

    Ich hoffe, dass Sie dafuer Verstaendnis haben und mir meine Fragen trotzdem netterweise beantworten. Vielen Dank dafuer.

    Viele Gruesse
    Wrtlbrmft
    Zuletzt geändert von Wrtlbrmft; 23.11.2019, 12:56.

    #2
    AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

    Du hast dir doch alle deine Fragen bereits richtig beantwortet.

    Die Auskunft der Servicestelle des Finanzamts war nicht zutreffend. Das ist doch in § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG eindeutig geregelt:

    Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge, so vermindert sich die Summe der nach Satz 1 und Satz 2 ermittelten Beträge um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge

    den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen,
    sowie um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln .... bezogenen Zuschüsse, ...

    Das heißt: Beim BaFög wird der Zuschussanteil voll angerechnet, nicht erst der 624 Euro übersteigende Zuschuss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle bestätigende Antwort.

      Ich war mir einfach unsicher, ob ich den Text der Paragraphen richtig verstanden habe nach den zwei unterschiedlichen Aussagen aus dem Finanzamt.

      Jetzt kann ich meinen Sachbearbeiter im Finanzamt bitten die Kostenpauschale von 180 € noch zu berücksichtigen.

      Nochmals vielen Dank für die Nachhilfe in Steuerrecht.
      Ein schönes Rest-Wochenende.

      Viele Grüße
      Wrtlbrmft

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        #4
        AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

        Update zum 24.11.19:

        Hallo Charlie24,

        ich habe gerade bei meinem Sachbearbeiter im Finanzamt angerufen und gelernt, dass auch die Kostenpauschale von 180 € bei öffentlichen Zuschüssen (z.B. BAFög) nicht abziehbar ist.

        Eigenartigerweise werden aber die 180 € in meiner Berechnung mit ElsterFormular schon abgezogen!? Da scheint ein Fehler im Programm zu sein.

        Viele Grüße
        Wrtlbrmft

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          #5
          AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

          Habe mir das nochmal angeschaut, der Bearbeiter hat Recht. Zusammenfassend:

          Angerechnet werden alle Einkünfte und Bezüge, soweit sie 624 € übersteigen. Bei der Ermittlung der Einkünfte (= Einnahmen minus Ausgaben) werden als Ausgaben mindestens etwaige Pauschbeträge berücksichtigt, bei der Ermittlung der Bezüge 180 €.

          Darüber hinaus gibt es noch eine dritte Kategorie, nämlich u.a. Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln, wozu auch der Bafög-Zuschuss gehört (nicht Darlehen, sondern Zuschuss !). Diese Beträge werden voll angerechnet, d.h. ab dem ersten Euro und nicht erst ab 624 €. Und darüber hinaus werden davon keine Beträge wie Werbungskosten, Pauschbeträge oder 180 € abgezogen.

          Kann es jetzt nicht prüfen, aber hast Du das Bafög auch wirklich in Zeile 53 (öffentliche Ausbildungsbeihilfen) eingetragen oder doch irgendwo in Zeile 51 bei den Bezügen ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

            In den Einkommensteuerrichtlinien heißt es hierzu unter R 33a.1 Abs. 3 Satz 5:

            Bei der Feststellung der anzurechnenden Bezüge sind aus Vereinfachungsgründen insgesamt 180 Euro im Kalenderjahr abzuziehen, wenn nicht höhere Aufwendungen,
            die im Zusammenhang mit dem Zufluss der entsprechenden Einnahmen stehen, nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

            Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 11 EStG sind in dem genannten Absatz ausdrücklich erwähnt und dazu gehört m. W. auch das Bafög.

            https://bmf-esth.de/esth/2018/A-Eink...agraf-33a.html

            Die Richtlinien musst du wahrscheinlich erst aufklappen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

              Mag ja sein, spielt aber keine Rolle, siehe § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG, denn der Gesetzgeber zieht diese Beträge vor die Klammer:

              Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge, so
              vermindert sich die Summe der nach Satz 1 und Satz 2 ermittelten Beträge
              um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624
              Euro im Kalenderjahr übersteigen, sowie um die von der unterhaltenen
              Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von
              Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten,
              bezogenen Zuschüsse
              ; zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne
              nach den §§ 14, 16 Absatz 4, § 17 Absatz 3 und § 18 Absatz 3, die nach § 19 Absatz 2
              steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie Sonderabschreibungen und erhöhte
              Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen Absetzungen für Abnutzung
              nach § 7 übersteigen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                Also ich habe in Anlage Unterhalt folgendes eingetragen:

                Zeile 46 (?) unter Bruttoarbeitslohn: 01.01. bis 31.12 0 €
                Zeile 46 (?) unter Werbungskosten zum Arbeitslohn: 01.01 bis 31.12 0 €
                Zeile 53 unter öffentliche Ausbildungshilfen: 1000 € (das ist nur der BAFög-Zuschuss)

                In der Berechnung ElsterFormular wird der Freibetrag von 624 € nicht abgezogen.
                Der Unterschied zum Steuerbescheid besteht nur darin, dass im Bescheid beim Unterhalt 9116 € aufgeführt sind,
                in der Berechnung des ElsterFormular aber 9296 €. Also genau die 180 € Differenz.

                Viele Grüße
                Wrtlbrmft

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                  #9
                  AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                  Gesetzlich sind ja nur die 624,00 € geregelt. Dazu habe ich ja schon weiter oben darauf hingewiesen, dass Bafög ab dem ersten Euro angerechnet wird.

                  Die Kostenpauschale ist eine Vereinfachungsregelung in den Einkommensteuerrichtlinien und da werden in R 33a.1 Abs. 3 Satz 4 Nr. 4 auch steuerfreie Bezüge nach § 3 Nr. 11 EStG genannt.

                  Wenn das Bafög an der richtigen Stelle eingetragen wurde und die Steuervorausberechnung die 180,00 € zubilligt, würde ich sagen, dass das richtig ist. Die Richtlinien sprechen jedenfalls dafür.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                    Ich bleibe bei meiner Meinung. Auch die Eingabehilfe in Elsterformular spricht m.E. dafür. Zwar ist der Zuschuss zwar ggf. wirklich zu § 3 Nr. 11 EStG gehörend, aber wenn das Gesetz das aber im nächsten Halbsatz bestimmte Positionen ausdrücklich nennt, geht das m.E. vor.

                    Mit den 180 € halte ich das für einen Programmfehler.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      .....
                      Mit den 180 € halte ich das für einen Programmfehler....
                      Hallo,
                      das würde ich auch so sehen, da die Berechnung des Finanzamtes die 180,- Euro auch nicht berücksichtigt.

                      Tschüß
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 25.11.2019, 17:10.

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                        #12
                        AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        das würde ich auch so sehen, da die Berechnung des Finanzamtes die 180,- Euro auch nicht berücksichtigt.

                        Tschüß
                        Ich bleibe auch bei meiner Meinung, da die 180,00 € überhaupt nicht gesetzlich geregelt sind und der Wortlaut der Richtlinie m. E. eindeutig ist.

                        Nachtrag: Irgendjemand hat bei mir in einer Reihe von Unterforen vor kurzem die Funktion Bearbeiten freigeschaltet. Der Schalter dafür ist neben Zitieren angeordnet. Wenn ich da statt auf Zitieren versehentlich drauf komme,

                        was mir leider schon einige Male passiert ist, wird der Beitrag als von mir geändert gekennzeichnet.
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 25.11.2019, 17:15.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                          Hallo,

                          ich habe gerade nochmal mit meinem Sachbearbeiter gesprochen. Ich habe ihm folgende Richtlinie genannt:
                          R 33a.3 und darin die H 33a.3.
                          Darin ist ganz zum Schluß (6.letzte Zeile) ein Ausbildungszuschuss (Auslandsstipendium) mit 6000 € aufgeführt.
                          Direkt in der Zeile darunter steht "abzüglich Kostenpauschale 180 €".

                          Als Zweites habe ich ihm die Berechnung mit ElsterFormular genannt, bei der offensichtlich die Kostenpauschale miteinbezogen wurde.

                          Der Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass er die 180 € in seinem PC gar nicht eintragen kann!
                          Er wird das nochmal genau nachlesen, ob Ausbildungszuschuss (Auslandsstipendium) gleichzusetzen ist mit BAFög-Zuschuss.
                          Ich soll ihn morgen Vormittag dazu nochmal anrufen.

                          In der Hilfe in ElsterFormular im Formular Unterhalt ist zwar die Kostenpauschale benannt
                          ("Von den anrechenbaren Bezügen werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €."),
                          es ist aber nicht ausdrücklich auf BAFög bezogen, sondern nur allgemein auf "Bezüge".

                          Jedenfalls vielen Dank an Euch alle für Euere tatkräftige Hilfe. Ich alleine wäre hoffungslos verloren.

                          Viele Grüße
                          Wrtlbrmft

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Nachtrag: Irgendjemand hat bei mir in einer Reihe von Unterforen vor kurzem die Funktion Bearbeiten freigeschaltet. Der Schalter dafür ist neben Zitieren angeordnet. Wenn ich da statt auf Zitieren versehentlich drauf komme,
                            .
                            Hallo,
                            nicht nur bei Dir, da muss man jetzt noch mehr aufpassen !

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?

                              Hallo,

                              ich hab noch etwas gefunden, das die Berechnung des ElsterFormular stützt:

                              In der Anleitung zur Einkommensteuererklärung steht ganz hinten auf Seite 23:
                              "Zu den anrechenbaren Bezügen gehören außerdem alle Einnahmen, die für den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld
                              und Sozialgeld). Von den anrechenbaren Bezügen werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €."


                              Hier ist meiner Meinung nach eineindeutig ausgedrückt, dass Bezüge, die dem Lebensunterhalt dienen (dazu zählt das BAFög sicher auch) diesen Pauschbetrag erhalten.
                              Das ElsterFormular rechnet also richtig.
                              Das stützt auch die Meinung von Charlie24.

                              Viele Grüße
                              Wrtlbrmft

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