Gruess Gott zusammen.
Ich habe einen Bescheid 2018 erhalten in dem der Unterhalt an meinen Sohn (ueber 25 Jahre, auswaerts, BAfoeG 2000 € im Jahr 2018, davon 50% als Darlehen) um die 1000 € Zuschuss des BAfoeG gekuerzt worden ist.
1. Meine Nachfrage beim Sachbearbeiter im FA ergab: Beim BAfoeG-Zuschuss gibt es keinen Freibetrag von 624 €; der BAfoeG-Zuschuss wird voll abgezogen von meinem Unterhalt.
2. Meine Nachfrage im FA (Servicestelle) ergab: Auch beim BAfoeG werden der Freibetrag (624) und eine Kostenpauschale (180) abgezogen.
3. Wegen dieser Diskrepanz habe ich in ElsterFormular die Berechnung des Bescheides nachvollzogen. Ergebnis: Freibetrag 624 € wird nicht abgezogen, die Kostenpauschale 180 € wird abgezogen.
Die Differenz zum Bescheid ist nur im Betrag des Unterhalts vorhanden und zwar genau in Hoehe von 180 €.
Aus dem Hilfe-Text in ElsterFormular in der Anlage Unterhalt lese ich folgendes heraus:
a) Der Freibetrag von 624 € ist nur fuer Einkuenfte und Bezuege, nicht aber fuer Leistungen aus BAfoeG. Habe ich das richtig verstanden?
Hier der entsprechende Textausschnitt aus ElsterFormular: Auf den Hoechstbetrag derUnterhaltsleistungen werden die eigenen Einkuenfte und Bezuege der unterstuetztenPerson im Unterhaltszeitraum angerechnet, jedoch nur, soweit sie den anrechnungsfreien Betrag von 624 Euro jaehrlich uebersteigen.
Ausserdem vermindert sich der Hoechstbetrag stets um Ausbildungshilfen aus oeffentlichen Mitteln oder von Foerderungseinrichtungen, die hierfuer oeffentlicheMittel erhalten.
Aus dem Hilfe-Text in ElsterFormular in der Anlage Unterhalt lese ich auch noch heraus:
b) Die Kostenpauschale von 180 € ist immer abziehbar (also fuer Einkuenfte und Bezuege und auch BAfoeG). Ist das richtig?
Hier der entsprechende Textausschnitt aus ElsterFormular:
Zu den anrechenbaren Bezuegen gehoeren ausserdem alle Einnahmen, die fuer den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind (z. B. Arbeitslosengeld,Elterngeld, Wohngeld und Sozialgeld).
Von den anrechenbaren Bezuegen werden die damit zusammenhängendenAufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €.
Ich nehme aufgrund der Elster-Berechnung an, dass ElsterFormular richtig rechnet und die Gesetzeslage richtig wiedergibt. Kann ich mich darauf verlassen?
Der Hilfetext in ElsterFormular ist fuer mich als Nicht-Steuerfachmann erheblich leichter zu verstehen, als z. B. der Text in §33 EStG.
Das ist auch der Anknuepfungspunkt an ElsterFormular, denn meine Frage ist ja letztendlich eine Steuerfrage. Aber so leicht laesst sich das nun mal nicht trennen.
Ich hoffe, dass Sie dafuer Verstaendnis haben und mir meine Fragen trotzdem netterweise beantworten. Vielen Dank dafuer.
Viele Gruesse
Wrtlbrmft
Ich habe einen Bescheid 2018 erhalten in dem der Unterhalt an meinen Sohn (ueber 25 Jahre, auswaerts, BAfoeG 2000 € im Jahr 2018, davon 50% als Darlehen) um die 1000 € Zuschuss des BAfoeG gekuerzt worden ist.
1. Meine Nachfrage beim Sachbearbeiter im FA ergab: Beim BAfoeG-Zuschuss gibt es keinen Freibetrag von 624 €; der BAfoeG-Zuschuss wird voll abgezogen von meinem Unterhalt.
2. Meine Nachfrage im FA (Servicestelle) ergab: Auch beim BAfoeG werden der Freibetrag (624) und eine Kostenpauschale (180) abgezogen.
3. Wegen dieser Diskrepanz habe ich in ElsterFormular die Berechnung des Bescheides nachvollzogen. Ergebnis: Freibetrag 624 € wird nicht abgezogen, die Kostenpauschale 180 € wird abgezogen.
Die Differenz zum Bescheid ist nur im Betrag des Unterhalts vorhanden und zwar genau in Hoehe von 180 €.
Aus dem Hilfe-Text in ElsterFormular in der Anlage Unterhalt lese ich folgendes heraus:
a) Der Freibetrag von 624 € ist nur fuer Einkuenfte und Bezuege, nicht aber fuer Leistungen aus BAfoeG. Habe ich das richtig verstanden?
Hier der entsprechende Textausschnitt aus ElsterFormular: Auf den Hoechstbetrag derUnterhaltsleistungen werden die eigenen Einkuenfte und Bezuege der unterstuetztenPerson im Unterhaltszeitraum angerechnet, jedoch nur, soweit sie den anrechnungsfreien Betrag von 624 Euro jaehrlich uebersteigen.
Ausserdem vermindert sich der Hoechstbetrag stets um Ausbildungshilfen aus oeffentlichen Mitteln oder von Foerderungseinrichtungen, die hierfuer oeffentlicheMittel erhalten.
Aus dem Hilfe-Text in ElsterFormular in der Anlage Unterhalt lese ich auch noch heraus:
b) Die Kostenpauschale von 180 € ist immer abziehbar (also fuer Einkuenfte und Bezuege und auch BAfoeG). Ist das richtig?
Hier der entsprechende Textausschnitt aus ElsterFormular:
Zu den anrechenbaren Bezuegen gehoeren ausserdem alle Einnahmen, die fuer den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind (z. B. Arbeitslosengeld,Elterngeld, Wohngeld und Sozialgeld).
Von den anrechenbaren Bezuegen werden die damit zusammenhängendenAufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €.
Ich nehme aufgrund der Elster-Berechnung an, dass ElsterFormular richtig rechnet und die Gesetzeslage richtig wiedergibt. Kann ich mich darauf verlassen?
Der Hilfetext in ElsterFormular ist fuer mich als Nicht-Steuerfachmann erheblich leichter zu verstehen, als z. B. der Text in §33 EStG.
Das ist auch der Anknuepfungspunkt an ElsterFormular, denn meine Frage ist ja letztendlich eine Steuerfrage. Aber so leicht laesst sich das nun mal nicht trennen.
Ich hoffe, dass Sie dafuer Verstaendnis haben und mir meine Fragen trotzdem netterweise beantworten. Vielen Dank dafuer.
Viele Gruesse
Wrtlbrmft
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