Hallo,
ein Bekannter von mir ist Zeitsoldat. Bei Abkommandierungen von seiner Stammeinheit von einem Ort zu einem anderem Ort, zwecks Übungen, Lehgängen etc. fallen in der Regel Reise- statt Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen an, sofern diese nicht erstattet werden bzw. Vollverpflegung besteht.
Nun wurde er zwecks eines Lehrganges von seiner Einheit abkommandiert. Das besondere dabei ist, dass dieser Lehrgang in der selben Kaserne stattfindet in der auch seine Stammeinheit stationiert ist, sprich die Adresse ist die selbe. Der Lehrgang findet lediglich an einem anderem Ort innerhalb des Kasernengeländes statt. Abkommandierungen von seiner Stammeinheit liegen hierzu auch vor.
Kann dieser Soldat nun trotzdem für die Lehrgangsdauer Reise- statt Fahrtkosten und ggf. Verpflegugnsmehraufwand geltend machen obwohl der "Ort" der selbe ist? Hat Jemand Erfahrungen hierzu?
Ich habe nämlich einerseits gelesen, dass für Reisekosten der Ort ändern muss, andererseits die Abkommandierung der gängigen Einheit. Nun weiß ich nicht, wie genau der Wechsel des Ortes definiert ist.
MfG
ein Bekannter von mir ist Zeitsoldat. Bei Abkommandierungen von seiner Stammeinheit von einem Ort zu einem anderem Ort, zwecks Übungen, Lehgängen etc. fallen in der Regel Reise- statt Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen an, sofern diese nicht erstattet werden bzw. Vollverpflegung besteht.
Nun wurde er zwecks eines Lehrganges von seiner Einheit abkommandiert. Das besondere dabei ist, dass dieser Lehrgang in der selben Kaserne stattfindet in der auch seine Stammeinheit stationiert ist, sprich die Adresse ist die selbe. Der Lehrgang findet lediglich an einem anderem Ort innerhalb des Kasernengeländes statt. Abkommandierungen von seiner Stammeinheit liegen hierzu auch vor.
Kann dieser Soldat nun trotzdem für die Lehrgangsdauer Reise- statt Fahrtkosten und ggf. Verpflegugnsmehraufwand geltend machen obwohl der "Ort" der selbe ist? Hat Jemand Erfahrungen hierzu?
Ich habe nämlich einerseits gelesen, dass für Reisekosten der Ort ändern muss, andererseits die Abkommandierung der gängigen Einheit. Nun weiß ich nicht, wie genau der Wechsel des Ortes definiert ist.
MfG
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