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Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

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    Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

    Ich habe eine gewerblichen Beteiligung aus der ich folgende fiktive Einkünfte beziehe:
    - anteilige gewerbliche Einkünfte: 5000 => Anlage G Zeile 8
    - zuzurechnendes Einkommen einer Organgesellschaft: 10000 => Anlage G Zeile 44

    In der Steuerberechnung kommt ein "AHW Abbruch-Hinweis"
    Auf der Anlage G (bis 2007 GSE) müssen die Einkünfte der Organgesellschaft größer oder gleich dem zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft sein.

    Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft ist ja in Anlage G Zeile 44 eingetragen.

    Wo können die "Einkünfte der Organgesellschaft" eingetragen werden? Ich finde keine Eintragungsmöglichkeit!

    #2
    AW: Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

    Der Betrag muss zusätzlich in der Zeile 13 der Anlage G eingetragen werden.

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      #3
      AW: Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

      Sorry Krake, aber das kann nicht sein. In Zeile 13 der Anlage G (2009) sind einzutragen "steuerfreier Teil der Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt". Das passt hier nicht.
      Und auch wenn ich die Zeile 13 mit dem Betrag ausfülle kommt bei der Steuerberechnung der gleiche AHW.

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        #4
        AW: Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

        Also ich habs jetzt nicht ausprobiert, aber nach dem Vordruck "Anlage G 2009" heißt es zu Zeile 13: In den Zeilen 4 bis 11 und 44 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt.
        Ich habe daraus geschlossen, dass neben Zeile 44 auch Angaben zu Zeile 13 erforderlich sind.
        Ich werde es bei Gelegenheit in einem Musterfall unter Elster durchspielen.

        Sorry, wenn´s nicht geholfen hat.

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          #5
          AW: Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

          lt. AHW muss ich noch die "Einkünfte der Organgesellschaft" eintragen und diese müssen "größer oder gleich" dem "zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft".
          Wofür und wo ich die "Einkünfte der Organgesellschaft" eintragen soll ist mir nicht klar, denn mir darf sowieso nur das "zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft", das ich mit 10000 eingetragen habe, zugerechnet werden.

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            #6
            AW: Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

            Die Einkünfte der Organgesellschaft sind wohl nur wichtig in Bezug auf die Berechnung des Höchstbetrags für die Berücksichtigung von Spenden.

            Auch nach intensiver Suche habe ich keine Eintragungsmöglichkeit in Elster gefunden.
            Wird zur Gruppe der Fälle gehören, für die unter Elster eine Steuerberechnung nicht möglich ist.
            Die Datenübermittlung an das Finanzamt dürfte aber davon nicht betroffen sein.

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              #7
              AW: Abbruchhiweis bei der Steuerberechnung bei Einkünften einer Organgesellschaft

              Zumindest das Fachprogramm in NRW verlangt für diesen (äußerst seltenen) Fall eine weitere Kennziffer, die anscheinend in ElsterFormular nicht verfügbar ist.

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