Ich habe eine gewerblichen Beteiligung aus der ich folgende fiktive Einkünfte beziehe:
- anteilige gewerbliche Einkünfte: 5000 => Anlage G Zeile 8
- zuzurechnendes Einkommen einer Organgesellschaft: 10000 => Anlage G Zeile 44
In der Steuerberechnung kommt ein "AHW Abbruch-Hinweis"
Auf der Anlage G (bis 2007 GSE) müssen die Einkünfte der Organgesellschaft größer oder gleich dem zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft sein.
Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft ist ja in Anlage G Zeile 44 eingetragen.
Wo können die "Einkünfte der Organgesellschaft" eingetragen werden? Ich finde keine Eintragungsmöglichkeit!
- anteilige gewerbliche Einkünfte: 5000 => Anlage G Zeile 8
- zuzurechnendes Einkommen einer Organgesellschaft: 10000 => Anlage G Zeile 44
In der Steuerberechnung kommt ein "AHW Abbruch-Hinweis"
Auf der Anlage G (bis 2007 GSE) müssen die Einkünfte der Organgesellschaft größer oder gleich dem zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft sein.
Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft ist ja in Anlage G Zeile 44 eingetragen.
Wo können die "Einkünfte der Organgesellschaft" eingetragen werden? Ich finde keine Eintragungsmöglichkeit!
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