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Telenummer falsch?

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    Telenummer falsch?

    Ich hatte die Steuererklärung ausgedruckt, aber auf der ersten Seite die Identifikationsnummer vergessen.
    Also habe ich die Erklärung nochmal mit der ID-Nummer gesendet, die erste Seite ausgedruckt, unterschreiben lassen und mit der ersten Steuererklärung geschickt.

    Jetzt schreibt der Finanzbeamte, die Telenummer sei falsch, ich solle nochmal alles machen, ausdrucken, unterschreiben lassen und ihm wieder zuschicken.

    Die Elsterversendung ist doch nur die Ankündigung der Steuererklärung.
    Die Erklärung ist doch, was in Papierform an das Finanzamt geschickt wird.
    Das muss ich doch nicht alles nochmal machen, nur weil die "Telenummer" anders ist, als in dem PC des Finanzamts, oder?
    Zuletzt geändert von Walter1961; 12.08.2010, 17:00.

    #2
    AW: Telenummer falsch?

    Doch !

    Sendest Du 2x eine Steuererklärung [z.B. 2009] erhält jedes mal Deine gesendete Steuererklärung auf der Seite 2 [und folgende] eine neue einmalige Telenummer.

    Rufe somit Deine letzte gesendete Erklärung auf und drucke diese aus und sende diese dann an das FA.

    Im FA rufen wir authentifizierte Erklärungen mit Deiner Steuernummer u n d der 3 stelligen Telenummer auf.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Telenummer falsch?

      Hallo Walter1961,

      habe ich es richtig verstanden, dass du nur die erste Seite nochmal gedruckt hast, die restlichen Seiten aber von der 'falschen' Erklärung stammen?

      Wenn ich mich recht erinnere (ohne Zertifikat hab' ich es schon lange nicht mehr gemacht), steht auf jeder Seite die Telenummer (oben oder unten am Rand). Und da nun bei dir die Nummern nicht identisch sind, wird das so kein Sachbearbeiter akzeptieren. Es geht hier um die Unterschrift, und du hast halt eine Mischung aus zwei Erklärungen unterschrieben.

      >>>Die Elsterversendung ist doch nur die Ankündigung der Steuererklärung.

      Nein, das ist nicht richtig. Vielmehr erspart die elektronische Übertragung den kompletten Eingabevorgang im Finanzamt. Da die Daten 100%ig übereinstimmen, wird das unterschriebene Exemplar eigentlich gar nicht mehr benutzt; es wird einfach nur archiviert.

      >>>Die Erklärung ist doch, was in Papierform an das Finanzamt geschickt wird.

      Nein, siehe oben, die Daten stimmen ja überein. Bei dir vielleicht nicht, aber das ist ja das Problem.

      >>>Das muss ich doch nicht alles nochmal machen, nur weil die "Telenummer" anders ist, als in dem PC des Finanzamts, oder?

      Wohl doch. Aber so viel Aufwand ist das doch auch wieder nicht, einfach nochmal senden, ausdrucken und zum Finanzamt bringen oder schicken.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Telenummer falsch?

        Danke für die Antworten.

        Das Problem trifft wohl nur Steuerbüros bzw. Bürger, die keine zertifizierte Signatur haben.
        Dann trifft § 87a AO nicht zu.
        Also ist m.E. für strafrechtliche Zwecke entscheidend, was der Steuerbürger unterschriben hat.
        Oder sieht das jemand anders?

        Dass die Finanzverwaltung die vom Bürger eingegebenen Daten übernimmt, die Daten auf der schriftlichen Erklärung also nicht prüft, ist doch dann deren Problem.
        Einzig massgebend ist doch, was der Steuerpflichtige tatsächlich unterschrieben hat.

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          #5
          AW: Telenummer falsch?

          Ich sehe es so:

          Die Übermittlung ist DER Datensatz, der der unterschriebenen Steuererklärung zu Grunde liegen soll.

          Auf Papier sieht das so aus:
          Ich schicke am 01.08. eine Papiererklärung raus, am 05.08. fällt mir ein, dass was fehlt.
          Was muß ich tun?
          Entweder ich fertige eine neue Erklärung oder ich fertige ein Anschreiben und erkläre die fehlenden Dinge.

          Bei der elektronischen Erklärung wird mit der Telenummer DER Datensatz zur zugehörigen Erklärung definiert. Wenn sich auch nur ein Teil ändert, ist der gesamte Datensatz NEU!

          Sie hätten nach dem 2. Senden eben nicht nur Seite 1 drucken sollen.

          Gruß stiller
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Telenummer falsch?

            Hallo Walter1961,

            >>>Dann trifft § 87a AO nicht zu.

            Warum verschwendest du deine Zeit damit, in Gesetzen zu suchen. Die Erklärung ein weiteres mal zu machen, hätte wohl auch nicht länger gedauert.

            >>>Also ist m.E. für strafrechtliche Zwecke entscheidend, was der Steuerbürger unterschriben hat.
            Oder sieht das jemand anders?

            Nein, sehe ich genauso. ABER: Wenn sich aber jemand für Elster entscheidet (freiwillig), also nicht die offiziellen, schriftlichen Formulare einreicht, sondern nur einen Datensatz mitsamt einem komprimierten Ausdruck davon, dann muss er sich imho schon an die Regeln halten. Und die sind nunmal, dass der online übertragene Datensatz und der Ausdruck übereinstimmen (erkenntlich an der eindeutigen Telenummer).
            Der Sachbearbeiter müsste sonst die gesamten Daten durchgehen und vergleichen, ob es keine Unterschiede gibt.

            MfG Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 13.08.2010, 14:58.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Telenummer falsch?

              Zitat von Walter1961 Beitrag anzeigen
              Das Problem trifft wohl nur Steuerbüros bzw. Bürger, die keine zertifizierte Signatur haben.
              Dann trifft § 87a AO nicht zu.
              Also ist m.E. für strafrechtliche Zwecke entscheidend, was der Steuerbürger unterschriben hat.
              Oder sieht das jemand anders?

              Dass die Finanzverwaltung die vom Bürger eingegebenen Daten übernimmt, die Daten auf der schriftlichen Erklärung also nicht prüft, ist doch dann deren Problem.
              Einzig massgebend ist doch, was der Steuerpflichtige tatsächlich unterschrieben hat.
              Tatsächlich kann man ohne Authentifizierung ja soviele Erklärungen übermitteln und erklärt mit der eigenhändigen Unterschrift und dem Einreichen unter einer der ausgedruckten komprimierten Erklärungen diese samt der elektronisch übermittelten Daten als rechtsverbindlich. Wenn jemand nun anfängt, sich aus mehreren Ausdrucken seitenweise eine neue Erklärung zu basteln, mag der eine meinen, dass es das Problem des Finanzamts ist, wenn der Ausdruck nicht mehr passt, dem anderen könnten da eher Gedanken Richtung Urkundenfälschung kommen.

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                #8
                AW: Telenummer falsch?

                Hallo,

                >>>Dass die Finanzverwaltung die vom Bürger eingegebenen Daten übernimmt, die Daten auf der schriftlichen Erklärung also nicht prüft, ist doch dann deren Problem.

                Das mag durchaus so sein, und deshalb hat das Finanzamt SEIN Problem auch ganz einfach gelöst, indem es die Erklärung nicht akzeptiert hat.

                Zum Thema Urkundenfälschung: Das könnte ich mir auch vorstellen.
                Nehmen wir einmal an, jemand hat eine ganz normale Erklärung, in der ein einmaliger hoher Sonderertrag enthalten ist. Nun erstellt er mit Elster einen Datensatz (mit dem Sonderertrag), sendet ihn elektronisch ab, druckt aber nur die eine Seite aus, auf der der Sonderertrag erscheint.
                Als nächstes erstellt er einen zweiten Datensatz (diesmal ohne den Sonderertrag), sendet auch diesen elektronisch zum Finanzamt und druckt die komprimierte Erklärung komplett aus. Anschließend fügt er das eine Blatt von oben in die zweite Erklärung ein und hofft natürlich, dass das unentdeckt bleibt; der Bescheid ergeht also auf Grundlage des zweiten Datensatzes.
                Wenn dann doch irgendwie die Steuerhinterziehung herauskommen sollte, argumentiert er, dass es doch in seiner unterschriebenen Erklärung stand und damit von seiner Seite alles korrekt war.
                Imho wäre das wirklich Urkundenfälschung, etwa ähnlich, als wenn ich in einen Vertrag ein zusätzliches Blatt einfüge (oder eines entferne).

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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