Hallo,
zum Thema Krankengeld habe ich folglende Frage:
Die Krankenkasse hat den Brutto-Betrag bescheinigt, d.h. einschließlich der abgezogenen Eigenleistungen zur RV, ALV und PV. Ich habe aber eine zweite Bescheinigung angefordert (und auch erhalten) über die Höhe der jeweiligen Beiträge und den erhaltenen Netto-Betrag. Welche Summe geht nun in den Progressionsvorbehalt, Brutto- oder Nettobetrag? Da zum Beispiel das Arbeitslosengeld netto berücksichtigt wird, bin ich der Meinung, das sollte beim Krankengeld genau so sein, allerdings sehen einige Finanzämter das anders. gibt es irgendwo hierüber eindeutige rechtskräftige Aussagen?
Ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann, meine Suche bei google war erfolglos.
Vielen Dank, Daylife
zum Thema Krankengeld habe ich folglende Frage:
Die Krankenkasse hat den Brutto-Betrag bescheinigt, d.h. einschließlich der abgezogenen Eigenleistungen zur RV, ALV und PV. Ich habe aber eine zweite Bescheinigung angefordert (und auch erhalten) über die Höhe der jeweiligen Beiträge und den erhaltenen Netto-Betrag. Welche Summe geht nun in den Progressionsvorbehalt, Brutto- oder Nettobetrag? Da zum Beispiel das Arbeitslosengeld netto berücksichtigt wird, bin ich der Meinung, das sollte beim Krankengeld genau so sein, allerdings sehen einige Finanzämter das anders. gibt es irgendwo hierüber eindeutige rechtskräftige Aussagen?
Ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann, meine Suche bei google war erfolglos.
Vielen Dank, Daylife
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