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Krankengeld - brutto oder netto angeben?

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    Krankengeld - brutto oder netto angeben?

    Hallo,

    zum Thema Krankengeld habe ich folglende Frage:

    Die Krankenkasse hat den Brutto-Betrag bescheinigt, d.h. einschließlich der abgezogenen Eigenleistungen zur RV, ALV und PV. Ich habe aber eine zweite Bescheinigung angefordert (und auch erhalten) über die Höhe der jeweiligen Beiträge und den erhaltenen Netto-Betrag. Welche Summe geht nun in den Progressionsvorbehalt, Brutto- oder Nettobetrag? Da zum Beispiel das Arbeitslosengeld netto berücksichtigt wird, bin ich der Meinung, das sollte beim Krankengeld genau so sein, allerdings sehen einige Finanzämter das anders. gibt es irgendwo hierüber eindeutige rechtskräftige Aussagen?

    Ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann, meine Suche bei google war erfolglos.

    Vielen Dank, Daylife

    #2
    AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

    BFH Urteil vom 26.11.2008 - X R 59/06 (NV) (veröffentlicht am 25.03.2009)

    . . . 13 685 DM Brutto Krankengeld . . .
    . . . 11 685 DM Krankengeld vom Finanzamt unter dem Progressionsvorbehalt angesetzt . . .

    Wenn der BFH Recht hat (es ging darum, ob Krankengeld im vorliegenden Fall überhaupt Progressionsvorbehalt ist), müsste NETTO angesetzt werden.

    Der Betrag (Differenz glatte 2.000 DM) ist auch genau so beim verlinkten FG Urteil aufgeführt - sollte eigentlich kein "Übertragungsfehler" sein.

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      #3
      AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

      Danke für die schnelle Antwort.

      Bin recht unerfahren, kann leider das Urteil XR 59/06 auf der Seite bfhurteile.de nicht finden. Können Sie mir weiter helfen?

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

        Diese NV Urteile sind im Netz echt schwer zu finden. :-(

        http://www.urteile.net/gerichte/bfh/Urteil_vom_26.11.2008_X_R_59_06.html

        Den vollen Text braucht man nicht zu kaufen - es geht hier ja nur darum zu sehen, dass 2 verschiedene Beträge von der KV auftauchen + der niedrigere besteuert wurde.

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          #5
          AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

          Hallo,
          wenn du eingibst www.bundesfinanzhof.de und dann den Link Entscheidungen online in der Suchmaske das Datum 26.11.2008 und als Text Krankengeld bekommst du das Urteil komplett angezeigt und kannst es ausdrucken, und das ist kostenlos.

          Tschüß

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            #6
            AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

            Vielen Dank für die Hilfe.

            Leider hilft mir das trotzdem nicht viel weiter, da das zuständige Finanzamt den Netto-Betrag nicht anerkennt und den Brutto-Betrag zugrunde legt. Zwar bekomme ich auch nur fadenscheinige Begründungen wie "das wird immer so gehandhabt", aber irgendwo muss es doch eine endeutige gesetzliche Regelung geben. Schließlich werden ja auch vom Arbeitslosengeld Sozialbeiträge gezahlt, die nicht in den Progressionsvorbehalt fließen. Die Begründung hierfür: das liegt an der unterschiedlichen Berechnung von Arbeitslosen- und Krankengeld.

            Wer versteht das?

            Daylife

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              #7
              AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

              Das Thema wurde begonnen und wird weiter besprochen unter:
              Krankengeld - wie angeben?
              ( https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?p=113945 )
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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