Hallo,
ich habe Nebeneinkünfte unter 410 € die das zu versteuernde Einkommen entsprechend schmälern. Dieses funktioniert in Elster aber nur wenn ich in KAP Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalts) auswähle. Normalerweise hätte ich die Zeile 4 gewählt (Günstigerprüfung), aber damit funktioniert es nicht. Kann mir jemand erklären, warum Elster unter der Günstigerprüfung den § 46 Absätze 3 und 5 nicht anwendet? Ich dachte der § 46 würde generell zum Tragen kommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Nemoni
ich habe Nebeneinkünfte unter 410 € die das zu versteuernde Einkommen entsprechend schmälern. Dieses funktioniert in Elster aber nur wenn ich in KAP Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalts) auswähle. Normalerweise hätte ich die Zeile 4 gewählt (Günstigerprüfung), aber damit funktioniert es nicht. Kann mir jemand erklären, warum Elster unter der Günstigerprüfung den § 46 Absätze 3 und 5 nicht anwendet? Ich dachte der § 46 würde generell zum Tragen kommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Nemoni
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