Hallo zusammen,
ich habe aus 2008 einen Verlustvortrag für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG) erhalten und wollte ihn in meiner Steuererklärung 2009 geltend machen. Daraus wurde nichts und ich erhielt einen neuen Bescheid für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages. Nach Rückfrage im FA sagte mir die Sachbearbeiterin, daß dieser Verlustvortrag nur mit Gewinnen aus ebensolchen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden könne, aber nicht mit anderen Einkommensarten.
Ist das tatsächlich so? Ich dachte, ich könne den Verlustvortrag mit sämtlichen Einkommensarten verrechnen - also auch mit meinem "stinknormalen" Einkommen?
Wer kann mir dazu mehr sagen?
Vielen Dank & Gruß
ich habe aus 2008 einen Verlustvortrag für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG) erhalten und wollte ihn in meiner Steuererklärung 2009 geltend machen. Daraus wurde nichts und ich erhielt einen neuen Bescheid für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages. Nach Rückfrage im FA sagte mir die Sachbearbeiterin, daß dieser Verlustvortrag nur mit Gewinnen aus ebensolchen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden könne, aber nicht mit anderen Einkommensarten.
Ist das tatsächlich so? Ich dachte, ich könne den Verlustvortrag mit sämtlichen Einkommensarten verrechnen - also auch mit meinem "stinknormalen" Einkommen?
Wer kann mir dazu mehr sagen?
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