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Verlustvortrag - nutzbar für welche Einkommensarten?

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    Verlustvortrag - nutzbar für welche Einkommensarten?

    Hallo zusammen,
    ich habe aus 2008 einen Verlustvortrag für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG) erhalten und wollte ihn in meiner Steuererklärung 2009 geltend machen. Daraus wurde nichts und ich erhielt einen neuen Bescheid für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages. Nach Rückfrage im FA sagte mir die Sachbearbeiterin, daß dieser Verlustvortrag nur mit Gewinnen aus ebensolchen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden könne, aber nicht mit anderen Einkommensarten.
    Ist das tatsächlich so? Ich dachte, ich könne den Verlustvortrag mit sämtlichen Einkommensarten verrechnen - also auch mit meinem "stinknormalen" Einkommen?
    Wer kann mir dazu mehr sagen?
    Vielen Dank & Gruß

    #2
    AW: Verlustvortrag - nutzbar für welche Einkommensarten?

    Hallo,

    Zitat: Nach Rückfrage im FA sagte mir die Sachbearbeiterin, daß dieser Verlustvortrag nur mit Gewinnen aus ebensolchen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden könne, aber nicht mit anderen Einkommensarten.

    Glaube dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
    Meinungen von Usern werden Dir nicht helfen.

    Gruß stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verlustvortrag - nutzbar für welche Einkommensarten?

      § 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG lesen und verstehen.

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        #4
        AW: Verlustvortrag - nutzbar für welche Einkommensarten?

        Hallo,

        >>>Glaube dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
        Naja, in dem Punkt der Altverlustverrechnung habe ich in letzter Zeit auch aus den Finanzämtern schon ziemlichen Unsinn gehört, etwa dass §23-Verluste auch nur mit §23-Gewinnen verrechenbar wären (lag wohl an der nicht funktionierenden Software gepaart mit eigener Unkenntnis). Und ein Steuerberater ist doch gar nicht involviert. Oder sollte das ein Ratschlag sein, zu einem zu gehen?

        Zum Thema: Altverluste können mit den Beträgen aus KAP Zeile 8 und Zeile 16 verrechnet werden, und natürlich weiterhin mit Gewinnen aus der Anlage SO (Kapitalerträge aus der Übergangszeit, Veräußerungsgewinne aus Immobilien, physischen Rohstoffen etc.).
        Nicht jedoch mit anderen Einkunftsarten (etwa Lohn, Rente oder Miete).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag - nutzbar für welche Einkommensarten?

          Hallo reckoner,

          bei dem Durcheinander von Verlust, Vor, Rück, Art -trag, u.s.w. sind wir hier doch eh überfordert.
          Wer dem Fa glaubt - soll es tun, wer nicht, stellt sich einem Berater - aber nicht dem Forum!
          stiller
          Gruss (S)stiller
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