Hallo,
ich bin geschieden, habe zwei Kinder, für die ich jeweils eine Anlage Kind genau gleich ausgefüllt habe was des Kindschaftsverhältnis zum Vater angeht (Seite 1, Zeile 10).
Mein Ex-Mann und ich sind uns einige, dass er "ein Kind auf der Steuerkarte hat". Aber was das für die Lohnsteuererklärung bedeutet, weiss ich nicht. so habe ich zum Beispiel bei dem älteren Kind, das theoretisch er auf der Karte hat, keinen Kinderfreibetrag für Ausbildung etc. (Zeile 32) angekreuzt, beim zweiten Kind jedoch wohl. In der Berechnung bekomme ich nun folgenden Hinweis:
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
zweitens: das jüngere Kind war im letzten Jahr bis zum August in einem Hort. Die Ausgaben dafür habe ich in Zeile 61 (693), 62 (Mutter erwerbstätig) und 81, linke Spalte 693 und rechte Spalte 462 Euro eingetragen, Zeile 88 die Wohndauer bei mir für das ganze Jahr. bei der Berechnung erscheint untenstehender Kommentar. Was läuft hier falsch? warum wird auch nur der halbe Kinderfreibetrag berücksichtigt und warum sind die angegebenen Kinderbetreuungskosten zu niedrig angegeben. Kann ich hier einen Pauschbetrag eingeben?
EHW Elster-Hinweise
Für das am 06.08.1998 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Es wurden niedrigere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 06.08.1998 )
angegeben als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden
Danke für jeden aufbauenden Kommentar, ich wurschtele schon eine ganze Zeit herum, habe einige "Fehler" beseitigt, aber hier komme ich einfach nicht weiter.
Danke, Tilion!
ich bin geschieden, habe zwei Kinder, für die ich jeweils eine Anlage Kind genau gleich ausgefüllt habe was des Kindschaftsverhältnis zum Vater angeht (Seite 1, Zeile 10).
Mein Ex-Mann und ich sind uns einige, dass er "ein Kind auf der Steuerkarte hat". Aber was das für die Lohnsteuererklärung bedeutet, weiss ich nicht. so habe ich zum Beispiel bei dem älteren Kind, das theoretisch er auf der Karte hat, keinen Kinderfreibetrag für Ausbildung etc. (Zeile 32) angekreuzt, beim zweiten Kind jedoch wohl. In der Berechnung bekomme ich nun folgenden Hinweis:
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
zweitens: das jüngere Kind war im letzten Jahr bis zum August in einem Hort. Die Ausgaben dafür habe ich in Zeile 61 (693), 62 (Mutter erwerbstätig) und 81, linke Spalte 693 und rechte Spalte 462 Euro eingetragen, Zeile 88 die Wohndauer bei mir für das ganze Jahr. bei der Berechnung erscheint untenstehender Kommentar. Was läuft hier falsch? warum wird auch nur der halbe Kinderfreibetrag berücksichtigt und warum sind die angegebenen Kinderbetreuungskosten zu niedrig angegeben. Kann ich hier einen Pauschbetrag eingeben?
EHW Elster-Hinweise
Für das am 06.08.1998 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Es wurden niedrigere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 06.08.1998 )
angegeben als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden
Danke für jeden aufbauenden Kommentar, ich wurschtele schon eine ganze Zeit herum, habe einige "Fehler" beseitigt, aber hier komme ich einfach nicht weiter.
Danke, Tilion!
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