Hallo,
ich habe meine Umsatzsteuervoranmeldung verspätet abgegeben und - sozusagen als Warnschuss des FA - eine Umsatzsteuerfestzetzung für den Zeitraum bekommen, für den die Umsatzsteuervoranmeldung fehlte.
Ich habe es so verstanden, dass es keine Strafzahlung in dem Sinne ist, sondern eine vom FA geschätzte Vorauszahlung. Deswegen meine Frage: Wie kann ich diesen dem FA "vorgestreckten" Betrag nun in einer der kommenen Umsatzsteuervorauszahlung verrechnen?
Gibt es da ein Feld im Elster-Formular? Kann ich das mit der Umsatzsteuervoranmeldung für September verrechnen oder muss ich bis zur Jahresendabrechnung (Umsatzsteuer) warten?
L, Neu-Berliner
ich habe meine Umsatzsteuervoranmeldung verspätet abgegeben und - sozusagen als Warnschuss des FA - eine Umsatzsteuerfestzetzung für den Zeitraum bekommen, für den die Umsatzsteuervoranmeldung fehlte.
Ich habe es so verstanden, dass es keine Strafzahlung in dem Sinne ist, sondern eine vom FA geschätzte Vorauszahlung. Deswegen meine Frage: Wie kann ich diesen dem FA "vorgestreckten" Betrag nun in einer der kommenen Umsatzsteuervorauszahlung verrechnen?
Gibt es da ein Feld im Elster-Formular? Kann ich das mit der Umsatzsteuervoranmeldung für September verrechnen oder muss ich bis zur Jahresendabrechnung (Umsatzsteuer) warten?
L, Neu-Berliner
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