Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

    Hallo,

    ich habe meine Umsatzsteuervoranmeldung verspätet abgegeben und - sozusagen als Warnschuss des FA - eine Umsatzsteuerfestzetzung für den Zeitraum bekommen, für den die Umsatzsteuervoranmeldung fehlte.

    Ich habe es so verstanden, dass es keine Strafzahlung in dem Sinne ist, sondern eine vom FA geschätzte Vorauszahlung. Deswegen meine Frage: Wie kann ich diesen dem FA "vorgestreckten" Betrag nun in einer der kommenen Umsatzsteuervorauszahlung verrechnen?

    Gibt es da ein Feld im Elster-Formular? Kann ich das mit der Umsatzsteuervoranmeldung für September verrechnen oder muss ich bis zur Jahresendabrechnung (Umsatzsteuer) warten?

    L, Neu-Berliner

    #2
    AW: Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

    Zitat von neu-berliner Beitrag anzeigen
    ich habe meine Umsatzsteuervoranmeldung verspätet abgegeben und - sozusagen als Warnschuss des FA - eine Umsatzsteuerfestzetzung für den Zeitraum bekommen, für den die Umsatzsteuervoranmeldung fehlte.
    Geht es um zwei Zeiträume? Für einen hast Du verspätet abgegeben, für den anderen fehlt die Voranmeldung noch?

    Wenn Du die Voranmeldung nachreichst und das Finanzamt zustimmt (macht es in der Regel sofort, wenn sich nicht ein hohes Guthaben dadurch ergibt) dann ist die Schätzung hinfällig.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

      Hallo,

      um mal ein paar Zahlen/Daten einzubringen, damit sich mein Problem besser nachvollziehen lässt:

      Ich habe für den Monat Juli keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Das Finanzamt hat mich daran erinnert und gleichzeitig geschätzt, wie hoch meine Umsatzsteuer für den Monat Juli war. Das Finanzamt hat 300 Euro geschätzt und mich aufgefordert, diese 300 Euro bis zum 20. September zu bezahlen sowie schnellstmöglich eine Umsatzsteuervoranmeldung für Juli nachzureichen.

      Da ich kurz vor einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt (Urlaub) stand, habe ich sofort a) die vom FA geschätzten 300 Euro bezahlt und b) die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli gemacht und den sich daraus ergebenden Betrag (400 Euro) überwiesen. Beide Beträge habe ich getrennt voneinander überwiesen, um es für das FA nachvollziehbarer zu machen.

      Jetzt hat das Finanzamt sozusagen 300 Euro zuviel von mir erhalten, da ich ja insgesammt 700 Euro bezahlt habe (300 Euro die Festsetzung und 400 Euro Umsatzsteuer).

      Diese 300 Euro würde ich natürlich gerne schnellstmöglich zurückbekommen. Lässt sich das in der Umsatzsteuervoranmeldung für September (voraussichtlich wieder 400 Euro) verrechnen, so dass ich nur 100 überweisen muss?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

        Hallo,
        da hat das Finanzamt ja gar nicht -so falsch- geschätzt. Du hättest dir alles sparen können, wenn du nur noch hundert Euro überwiesen hättest.
        Sicherlich wird eine Verrechnung möglich sein, jetzt steht auf deinem Konto beim Finanzamt ja eine Überzahlung von 300 Euro. Es kommt darauf an, wann du deine Voranmeldung abgibst, nicht daß das Finanzamt dir die 300 Euro zurückschickt, du nur noch hundert überweist und schon hast du wieder eine Mahnung von 300 Euro am Hals.
        Also am besten, Griff zum Telefonhörer und sprich das mit deinem Bearbeiter der Umsatzsteuer-Voranmeldung persönlich ab.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

          Also gibt es in der Elster Umsatzsteuer-Voranmeldung kein Feld für " bisher bezahlte Festsetzungsbescheide verrechnen"?

          Ok, dann klingel ich mal bei meinem FA an.

          thx

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

            Eventuell mal ins Auge fassen, dem Finanzamt eine "Einzugsermächtigung für Betriebssteuern" zu erteilen.
            - Man spart sich die einzelne Überweisung,
            - Das Finanzamt erhebt keine Säumniszuschläge, da die Verantwortung beim Finanzamt liegt, zeitig offene Beträge abzubuchen,
            - Es liegen keine Guthaben aus doppelten Zahlungen unverzinst beim Finanzamt herum,
            - Sollte das Finanzamt falsch abbuchen, kann man in der Regel dem innerhalb von 6 Wochen widersprechen und die Abbuchung platzen lassen.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

              Hab ich auch vor, hat mir mein Steuerberater auch schon empfohlen, aber ich bin noch so neu in dem Finanzamt-Umsatzsteuer-Voranmeldungs-Business.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerfestsetzung mit Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen

                Die "Verrechnung" sollte vom Finanzamt automatisch erfolgen, sobald dort die nachgereichte USt-Voranmeldung verarbeitet wurde.

                Dann (sollten) die merken, dass insgesamt 300,- € zu viel gezahlt wurden und diese erstatten. Ggf. kommt vorher noch ein Schreiben mit der Bitte, eine Kontonummer anzugeben, wenn dem Finanzamt keine bekannt ist (da ja u. a. auch kein Lastschrifteinzug vorhanden ist).

                Kommentar

                Lädt...
                X