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Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

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    #16
    AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

    Zitat von Krake Beitrag anzeigen
    Die zwei Beispiele in "Finanztest" zeigen schon, daß es solche Konstellationen geben kann, wo der Altersentlastungsbetrag zu einem günstigeren Ergebnis führt.

    Dort wird unter Fall 1, ein armer Pensionär mit 48.000 € Pension und 4.801 € Zinsen mit
    Fall 2, einem reichen Renterehepaar mit zusammen 20.000 € Rente/Pension und 8.000 € Zinsen verglichen.

    Da muss man schon genau hinschauen, denn der Altersentlastungsbetrag ist für 2009 ja noch auf einen Höchstbetrag von 1.596 € begrenzt und wird in Folgejahren immer niedriger.
    Mag sein, die Zeitschrift habe ich nicht, den Beitrag kenne ich nicht.

    Aber in Bezug auf die ursprüngliche Anfrage von berghaus muß ich feststellen, daß sich bei dem von ihm gelieferten Zahlenwerk der Altersentlastungsbetrag nur zum Teil auswirken kann und nachweislich auch nicht voll auswirken konnte, da die Erhebung von Abgeltungsteuer günstiger war.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #17
      AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

      Zitat von Krake Beitrag anzeigen
      Dort wird unter Fall 1, ein armer Pensionär mit 48.000 € Pension und 4.801 € Zinsen mit...
      sorry, auch wenns OT ist... aber so arm wär ich auch gern, krieg mich grad vor Mitleid nicht mehr ein. wer denkt sich nur solche Beispiele aus?

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        #18
        AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

        Hallo Falzo,

        und mit dem "reichen" Rentnerehepaar hast Du kein Mitleid?

        Das reich und arm war nicht ernst gemeint.
        Ich wollte nur damit sagen, dass diese Fälle extra so konstruiert sind, damit man was für die Presse hat.

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          #19
          AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

          achso, dachte das war tatsaechlich in dem beispiel so benannt...
          "reich" und "arm" haette rein in bezug auf das vermutliche vermoegen und die daraus resultierenden zinsen vom verhaeltnis ja durchaus gepasst und somit ernst gemeint sein können ;-)

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            #20
            AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

            Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
            Zitat aus guter-rat.de:
            „Bislang schützte der Altersentlastungsbetrag einen Teil der Kapitaleinkünfte vor der Steuer. Was passiert damit ab 2009?
            Die Bank wird gnadenlos die 25-prozentige Abgeltungssteuer einbehalten. Erst mit einer Einkommensteuererklärung lässt sich der Altersentlastungsbetrag geltend machen. Unangetastet bleiben dann 40 Prozent der Kapitalerträge, höchstens 1 900 Euro**. Geltend machen können das alle Sparer, die zum 1.1. des Abrechnungsjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben.
            Günstigerprüfung
            In diesem Fall führt das Finanzamt automatisch eine Vergleichsberechnung durch. Die Frage lautet: Wie fährt der Rentner besser? Mit der von der Bank einbehaltenen Abgeltungssteuer ohne Abzug des Altersentlastungsbetrags, oder wenn der persönliche Steuersatz mit Abzug des Alters-entlastungsbetrag angesetzt wird? Es lohnt sich also in jedem Fall, einer Steuererklärung abzugeben, wenn man als Rentner Abgeltungssteuer gezahlt hat.“
            Ende Zitat

            Jetzt meine Frage:
            Ich, 69, Pensionär mit rd.48.000 EUR/Jahr Versorgungsbezügen erhielt für das Jahr 2008 bei Kapital- und Mieteinkünften von 4.655 + 4168 EUR den Altersfreibetrag von 38,4 % der Summe, d.h. maximal 1.824 EUR.
            Nach dem Steuerbescheid für 2009 wurde der Altersentlastungsbetrag nur noch für die Mieteinkünfte von 3.504 EUR x 38,4 % = 1.346 EUR und nicht auf die Kapitalerträge von 4.400 EUR gewährt.

            Ich hatte bei der Abgabe der Steuererklärung auf Grund der Diskussion in diesem Forum zu den Zeilen 4,5 und 6 die Zeile 4 (Günstigerprüfung) angekreuzt mit dem Ergebnis (das identisch ist mit meiner Elsterberechnung vor der Abgabe), zu versteuern nach dem Splittingtarif 42.619 (Steuer 6.236 = 14,6 %) und Kapitalerträge zu versteuern nach § 32dAbs1EStG 4.577 (Steuer 935 EUR = 20,4 %).
            Originalton Steuerbescheid vom 26.07.10: "Die Prüfung hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.

            Kreuze ich bei Elster nur Zeile 6 an, erhalte ich insgesamt ein um 27,73 EUR schlechteres Ergebnis und die Kapitaleinkünfte tauchen gar nicht mehr auf.

            Bei beiden vom Elsterrechner zugelassenen Möglichkeiten gibt es den Altersentlastungsbetrag nur auf die Mieteinkünfte.

            Ich habe jetzt den Verdacht, dass hier heimlich Alterdiskriminierung stattfindet und es den Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte -anders als bei guter rat.de beschrieben- nicht mehr gibt.

            Denn die Günstigerprüfung ergibt sicher auch für noch nicht 65jährige das gleiche Ergebnis wie bei mir (69).

            Oder ist der mir fehlende Teil des Altersentlastungsbetrag (478 EUR) in das Programm eingearbeitet?

            berghaus 08.10.10
            Sie hatten die Günstigerprüfung nach § 32 (6) 1 EStG beantragt. Diese ist laut Sachverhalt bei Ihnen negativ ausgefallen, der allgemeine Steuertarif nach § 32a) (5) EStG, (da Zusammenveranlagung nach § 26b) EStG) ist nicht günstiger als der besondere Steuertarif nach § 32d) (1) EStG. Daher gilt der Antrag als nicht gestellt. Dies bedeutet, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) im Umkehrschluss zu § 32 (6) 1 EStG nicht den übrigen Einkünften hinzugerechnet werden und der tariflichen ESt unterworfen werden. Sofern der Schuldner der Kapitalerträge (z.B. Bank) die Kapitalertragssteuer bei Auszahlung einbehalten hat, ist die ESt mit diesem Steuerabzug abgegolten.
            Gemäß § 2 (5b) 1 EStG werden Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer nach den §§ 32d) (1), 43 (5) EStG unterlegen haben, bei der Veranlagung grundsätzlich nicht berücksichtigt.
            Damit sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen auch nicht in der Summe der Einkünfte § 2 (3) EStG enthalten.
            Der Altersentlastungsbetrag bezieht sich jedoch auf die positive Summe der Einkünfte, § 24a) 1 EStG.
            Daher können die Kapitalerträge beim Altersentlastungsbetrag kraft Gesetz nicht berücksichtigt werden, eine „Altersdiskriminierung“ liegt daher nicht vor.
            Übrigens kann dann auch die einbehaltene Kapitalertragssteuer nicht auf die Steuerschuld angerechnet werden, § 36 (2) Nr.2 EStG, da die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Veranlagung nicht erfasst wurden.
            Wenn Sie nur die Zeile 6 der Anlage KAP nur ankreuzen, beantragen Sie nur den nachträglichen Einbehalt der Kirchensteuer auf die Kapitalerträge.

            Wenn Sie einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen, prüft das Finanzamt von Amts wegen, die für den Steuerpflichtigen beste Lösung. Ist der allgemeine Steuertarif günstiger (bei Steuerpflichtigen mit einem vergleichsweise geringem zu versteuerndem Einkommen), dann werden die Kaptialerträge bei der Veranlagung berücksichtigt und könnten dann auch für den Altersentlastungsbetrag berücksichtigt werden, wie es bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2008 auch war.

            Anzumerken ist, dass die Günstigerprüfung und die Berechnung des Altersentlastungsbetrags maschinell und automatisch durchgeführt werden.

            Aus rechtlichen Gründen, ist nur eine allgemeine Erläuterung zum Sachverhalt hierzu möglich.
            Zuletzt geändert von pa84347; 20.12.2010, 19:13.

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              #21
              AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

              Hallo pa84347,

              und was ist bitte die Quelle von dem Text?

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo pa84347,

                und was ist bitte die Quelle von dem Text?

                MfG Stefan
                Klingt wie Einspruchsentscheidung.
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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                  #23
                  AW: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte mehr?

                  Hallo Ronald_Fe,

                  vermute ich ja auch, aber dann wäre auch der Einspruchsinhalt bzw. die gesamte Erklärung von Interesse (es gibt fast keine gleichen Fälle).

                  Und da es der erste Beitrag des Nutzers war, kann es sich auch nicht um die hier besprochene Situation von Nutzer berghaus handeln. (oder neuer Nick?)

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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