Hallo,
arbeite neben Studium und Werkstudententätigkeit als Freiberufler. Habe ein Gewerbe, bin aber immer unter 17500.-, also Kleingewerbe, was ich auch bei der Rechnungsstellung immer mitangebe, daher verlange ich keine MwSt. Bei einem kurzfristigen Job wurde ich schon vorab per Scheck bezahlt, allerdings wusste der Auftraggeber natürlich nicht dass ich ein Kleingewerbe habe, daher gab es das vereinbarte Honorar und obendrauf noch die MwSt.
Wie muss ich nun vorgehen? Habe meine Einkünfte aus selbständiger Arbeit immer in Anlage S angegeben, nur gibt es da jetzt kein Feld für MwSt. Muss ich nun trotz Kleingewerbe eine Einnahmeüberschussrechnung machen oder gar eine Umsatzsteuer?
Vielen Dank
Mfg
arbeite neben Studium und Werkstudententätigkeit als Freiberufler. Habe ein Gewerbe, bin aber immer unter 17500.-, also Kleingewerbe, was ich auch bei der Rechnungsstellung immer mitangebe, daher verlange ich keine MwSt. Bei einem kurzfristigen Job wurde ich schon vorab per Scheck bezahlt, allerdings wusste der Auftraggeber natürlich nicht dass ich ein Kleingewerbe habe, daher gab es das vereinbarte Honorar und obendrauf noch die MwSt.
Wie muss ich nun vorgehen? Habe meine Einkünfte aus selbständiger Arbeit immer in Anlage S angegeben, nur gibt es da jetzt kein Feld für MwSt. Muss ich nun trotz Kleingewerbe eine Einnahmeüberschussrechnung machen oder gar eine Umsatzsteuer?
Vielen Dank
Mfg
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