Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zusammenhang außergewöhnliche Belastung Zeile 103 und Zuzahlungsbefreiung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zusammenhang außergewöhnliche Belastung Zeile 103 und Zuzahlungsbefreiung

    Hallo allerseits,

    sitze gerade vor der Steuererklärung und frage mich wo der Zusammenhang zwischen der 1% bzw. 2 % Regelung bei der Zuzahlungsbefreiung und der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG liegt.

    Folgender Sachverhalt: Es liegt eine arztlich attestierte chronische Krankheit nach der 1% Regelung bei chronisch kranken vor. Es wurde eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse bewilligt und ein Zuzahlungsbefreiung für das Jahr ausgestellt.

    Soweit so gut. Bis dahin komme ich auch noch mit. Wie sieht das ganze jetzt in der Steuererklärung aus, da können unter anderem ja auch Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Hier liegt die zumutbare Belastung ja bis zu 7 % - je nach Verhältnis -

    Nun ist es so, das in meinem Beispiel wir ja bei der Zuzahlungsbefreiung 1% haben und auch genehmigt wurde - und bei der zumutbaren Belastung bei der außergewöhnlichen Belastungen liegen wir auch bei 1 % (da 3 Kinder auf der Steuerkarte mit drauf sind und das Einkommen in dem 1 % Bereich liegt.

    Jetzt meine Frage, wie fülle ich das ganze in der Steuererklärung aus.

    Angenommen die zumutbare Belastung bei der Zuzahlung liegt bei 250 Euro und bei der außergewöhnlichen Belastung auch bei 250 Euro. Es lagen nun z.B. insg. 500 Euro Krankheitskosten inkl. Zuzahlungen vor. 300 Euro an Belegen wurden bei der KK eingereicht und 50 Euro erstattet.

    Trage ich wie folgt in der Zeile 103 Art der Belastung ein:

    z.B. diverse Krankheitsbelege inkl. Zuzahlungen 500 Euro

    und in der zweiten Spalte in der Zeile 103 dann die 50 Euro, wo von der KK schon erstatten wurden. Sehe ich das richtig so ? In der erste Spalte der Zeile 103 stehen dann die vollen 500 Euro drin und nicht die 300 Euro, wo man bei der KK eingereicht hat.

    Ich hoffe ihr konntet mir soweit folgen und habt meine Frage verstanden. Bin über Feedback dankbar.

    Übrigens wünsche noch allen Forumsbesucher ein gutes, erfolgreiches und gesundes Jahr.

    #2
    AW: Zusammenhang außergewöhnliche Belastung Zeile 103 und Zuzahlungsbefreiung

    Zitat von Diewiebes Beitrag anzeigen
    Hallo allerseits,
    sitze gerade vor der Steuererklärung und frage mich wo der Zusammenhang zwischen der 1% bzw. 2 % Regelung bei der Zuzahlungsbefreiung und der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG liegt.
    Es gibt keinen.
    Wenn Sie Krankheitskosten von 500 € haben und 50 € von der KK erstattet werden (so habe ich das Beispiel verstanden), kommen in die erste Spalte 500 €, in die zweite 50 €.
    Von den 450 €, die übrig sind, geht noch die zumutbare Eigenbelastung von 250 € runter. Bleiben also 200 €, die das Einkommen mindern.

    Kommentar


      #3
      AW: Zusammenhang außergewöhnliche Belastung Zeile 103 und Zuzahlungsbefreiung

      Danke für die schnelle Antwort. So ähnlich habe ich es auch verstanden, war mir nur nicht 100 % tig sicher, was wo im Elster Formular einzutragen ist.

      Noch eine weitere Frage hätte ich, kann man Kontaktlinsen nur dann zwingend in der Steuererklärung absetzten, wenn diese ärztlich verordnet sind ? Gibt es da noch irgendwelchen Ausnahmen ?

      Bin zufällig auf die Kontaktlinsen Rechnungen gestossen.

      So wie ich § 33 EStG dürfte es nicht als außergewöhnliche Belastung gehen. Bin jedoch noch nicht in die Tiefe bei diesem Thema eingestiegen sprich ob es irgendwelche Sonderausnahmen ?

      Kommentar

      Lädt...
      X