Hallo allerseits,
sitze gerade vor der Steuererklärung und frage mich wo der Zusammenhang zwischen der 1% bzw. 2 % Regelung bei der Zuzahlungsbefreiung und der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG liegt.
Folgender Sachverhalt: Es liegt eine arztlich attestierte chronische Krankheit nach der 1% Regelung bei chronisch kranken vor. Es wurde eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse bewilligt und ein Zuzahlungsbefreiung für das Jahr ausgestellt.
Soweit so gut. Bis dahin komme ich auch noch mit. Wie sieht das ganze jetzt in der Steuererklärung aus, da können unter anderem ja auch Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Hier liegt die zumutbare Belastung ja bis zu 7 % - je nach Verhältnis -
Nun ist es so, das in meinem Beispiel wir ja bei der Zuzahlungsbefreiung 1% haben und auch genehmigt wurde - und bei der zumutbaren Belastung bei der außergewöhnlichen Belastungen liegen wir auch bei 1 % (da 3 Kinder auf der Steuerkarte mit drauf sind und das Einkommen in dem 1 % Bereich liegt.
Jetzt meine Frage, wie fülle ich das ganze in der Steuererklärung aus.
Angenommen die zumutbare Belastung bei der Zuzahlung liegt bei 250 Euro und bei der außergewöhnlichen Belastung auch bei 250 Euro. Es lagen nun z.B. insg. 500 Euro Krankheitskosten inkl. Zuzahlungen vor. 300 Euro an Belegen wurden bei der KK eingereicht und 50 Euro erstattet.
Trage ich wie folgt in der Zeile 103 Art der Belastung ein:
z.B. diverse Krankheitsbelege inkl. Zuzahlungen 500 Euro
und in der zweiten Spalte in der Zeile 103 dann die 50 Euro, wo von der KK schon erstatten wurden. Sehe ich das richtig so ? In der erste Spalte der Zeile 103 stehen dann die vollen 500 Euro drin und nicht die 300 Euro, wo man bei der KK eingereicht hat.
Ich hoffe ihr konntet mir soweit folgen und habt meine Frage verstanden. Bin über Feedback dankbar.
Übrigens wünsche noch allen Forumsbesucher ein gutes, erfolgreiches und gesundes Jahr.
sitze gerade vor der Steuererklärung und frage mich wo der Zusammenhang zwischen der 1% bzw. 2 % Regelung bei der Zuzahlungsbefreiung und der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG liegt.
Folgender Sachverhalt: Es liegt eine arztlich attestierte chronische Krankheit nach der 1% Regelung bei chronisch kranken vor. Es wurde eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse bewilligt und ein Zuzahlungsbefreiung für das Jahr ausgestellt.
Soweit so gut. Bis dahin komme ich auch noch mit. Wie sieht das ganze jetzt in der Steuererklärung aus, da können unter anderem ja auch Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Hier liegt die zumutbare Belastung ja bis zu 7 % - je nach Verhältnis -
Nun ist es so, das in meinem Beispiel wir ja bei der Zuzahlungsbefreiung 1% haben und auch genehmigt wurde - und bei der zumutbaren Belastung bei der außergewöhnlichen Belastungen liegen wir auch bei 1 % (da 3 Kinder auf der Steuerkarte mit drauf sind und das Einkommen in dem 1 % Bereich liegt.
Jetzt meine Frage, wie fülle ich das ganze in der Steuererklärung aus.
Angenommen die zumutbare Belastung bei der Zuzahlung liegt bei 250 Euro und bei der außergewöhnlichen Belastung auch bei 250 Euro. Es lagen nun z.B. insg. 500 Euro Krankheitskosten inkl. Zuzahlungen vor. 300 Euro an Belegen wurden bei der KK eingereicht und 50 Euro erstattet.
Trage ich wie folgt in der Zeile 103 Art der Belastung ein:
z.B. diverse Krankheitsbelege inkl. Zuzahlungen 500 Euro
und in der zweiten Spalte in der Zeile 103 dann die 50 Euro, wo von der KK schon erstatten wurden. Sehe ich das richtig so ? In der erste Spalte der Zeile 103 stehen dann die vollen 500 Euro drin und nicht die 300 Euro, wo man bei der KK eingereicht hat.
Ich hoffe ihr konntet mir soweit folgen und habt meine Frage verstanden. Bin über Feedback dankbar.
Übrigens wünsche noch allen Forumsbesucher ein gutes, erfolgreiches und gesundes Jahr.
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