Hallo,
ich habe Sonstige Leistungen (Softwareverkauf mit digitalem Vertrieb, also kein physikalisches Gut oder Lieferung, lediglich als Download) die ich auch an Kunden in EU Mitgliedsstaaten verkaufe.
Wenn der Leistungsempfänger eine USt-Nummer besitzt, übertrage ich die Steuerschuld (im Sinne von §13b UStG) an den Leistungsempfänger. Ich weise dies entsprechend auf der Rechnung aus.
Nun ist meine Frage, gehört dies in der Umsatzsteuervoranmeldung des ElsterFormulars nun in die Zeile 41 oder in die Zeile 60? Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass es in Zeile 60 gehört da keine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.
Ist dies korrekt?
Ich bedanke mich schonmal und wünsche einen schönen Sonntag
Beste Grüße
Sam
ich habe Sonstige Leistungen (Softwareverkauf mit digitalem Vertrieb, also kein physikalisches Gut oder Lieferung, lediglich als Download) die ich auch an Kunden in EU Mitgliedsstaaten verkaufe.
Wenn der Leistungsempfänger eine USt-Nummer besitzt, übertrage ich die Steuerschuld (im Sinne von §13b UStG) an den Leistungsempfänger. Ich weise dies entsprechend auf der Rechnung aus.
Nun ist meine Frage, gehört dies in der Umsatzsteuervoranmeldung des ElsterFormulars nun in die Zeile 41 oder in die Zeile 60? Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass es in Zeile 60 gehört da keine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.
Ist dies korrekt?
Ich bedanke mich schonmal und wünsche einen schönen Sonntag
Beste Grüße
Sam
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